m
■•«W
#i,l,lllMIA
*</,
♦O/^
^:t;* V
UNIVER8ITATIS D0RPATEN8IS
QUAE
ftUO DIE HAEC ACADEMIA OLIM CONDITA EST
DiE XII MEIiSlS DECEMbRIS ANNI MDCCCLXXYIII
HORA XU IN AULA MAGNA
ORATIONE
FCIRBTlVAlirBI ^JEHLAIJ
p. P. 0.
ET RENUNTIATIONE
VICTORUM IN ERDDITIONIS CERTAMINIRnS PRAEHIi ADEPTORUH
PUBLICE AGENTUR
V RITE GONCELEBRANDA
DOCTORES OMNIUM ORDINUM AMPLISSIMOS ET COMMILITONES HUMANISSIMOS ET
QUICUMQUE REBUS NOSTRIS LITTERARUMQUE STUDIIS BENE VOLUNT
OMlSri QUA PAR EST OBSERVANTIA
INVITAMUS
RECTOR ET SENATUS.
f - • '
4'
SUBIECTA EST E. PETERSENn DE DI0NY8I0RUM lUOICIBDS DISPUTATIO.
"'tf • • ^ .
■f--..
--5>^<@>4=<3^
DORPATI UVONORUM
pCHHAKENBURG JYPIS pESCRIPBIT.
1
^xA.'
'.'; ■^''
3: A. ri"^. .>^ .-^ :■!- • :^- ^\ o
•'■m-i
>' 4 »
Imprimatur.
Dorpati, 27. Nov. 1878.
Nr. 507.
Reetor: Meykow.
- r ■ ■ . I ■
■"' \. vMiv;.i
>', c
■1''
.-''^' ■*
-! ■.*■ ^-.v.Vfi^^a'.'
-V-:;
V.'^'ri:' V' ■ ■,-,
'■■■■..■■'.' ■ '■•■.*,'> '
/■^ilm^^jj^rlibffHt^^ . •■'•■• ^n-^^i^s*!: ^rt^MiW-l 'nh
i^^fiui^iw^ii th\ ?ii0flo;'>.-/ Tif .hi!'!- ^^■}(!>1i.^T-'-J> d^fti^; <■;'•: ; .-. »r' ■■.j,uiM!VL fii il
■^;i:'[ l^^iiVJhv^T»'^ -'.h -i • •..■'■' :>'■' ••■:•■.;•■ ^■••::' ,.■ ■ • ; ■ • "■ .. ■■'■■. :
' ;r»/.-fiV •;<';!■,•'■:■ . ■■ ' . •■ *•. ■ . _;■ :.. ■ ' • i' . ■ .-.
■')- . ■
K
Ifeber die Preisrichter der Grossen Dionysien zu Athen.
.Wie die Richter, welche alljahrlich zu Athen ttber die an den Grossen DioDysien in
der Tragoedie, Eomoedie, im lyrischen Agon der Knaben wie der MEnner wax den Preis
ringenden Chfire der zehn Stamme richteten, gewahlt wurden, wie viele ihrer waren,
wie sie ihr Richtergeschaft voUzogen, darflber werden wir durch kein einziges voll-
gtiitiges Zeugniss eines alten Grammatikers oder Forschers ausdrucklich belehrt Wir
sind fttr unsere Erkenntniss fast nur auf gelegentliche Aeusserungen angewiesen, die
freilich, weil durch lebendige Beziehung zu jenem Institut hervorgerufen^ an Ursprunglich-
keit und Frische vor gelehrten Besprechungen und Erklarungen eben so viel voraus haben,
als sie an systematischer VoIIstllndigkeit und Deutlichkeit ihnen nacfastehen. Um so mehr
bediirfen sie genauer und erschSpfender Auslegung, und was fur unsere Frage durch
Interpretatron und Combination zu gewinnen war, das hat der Hauptsache nach Sauppes
Sorgfalt und Scharfsinn ermittelt ^). Nach seiner Darstellung war das Verfahren im
Wesentlichen folgendes: einige Zeit vor dem Feste waren im Rath von den Raths-
mitgliedem der einzelnen Stamme unter Mitwirkung der Choregen die geeigneten Manner
aus allen Athenern, nicht je aus demselben Stamm, erlesen, die Namen derselben iu Umen
geworfen, die Urnen sodann von den Prytanen und Choregen gemeinschaftlich verschlossen
und versiegelt und so den Schatzmeistem im Opisthodom des Parthenon zur Aufbewahrang
flbergeben, und erst zum Wettkampf selbst ins Theater geschafft. Zu der Aufiuhrang
aber hatten jene Gewahlten sich ohne officielle Auflforderung eingefunden, vielmehr ein
jeder nur privatim von seinen Wahlem benachrichtigt, auch allen andem unbekannt die
Prtifung vorgenommen und sein Urtheil in eine Schreibtafel eingetragen. Nach Beendi-
gung jedes besonderen Agons hatte dann der festordnende Archon die Urae geCftnet, und
1) Die Wabl der Richter in den mosischen Wettkampfen an den Dionysien, in den Berichten &ber die
Verhandlangen der E. SSchs. Ges. d. Wiss. zn Leipzig. Classe VIL 1856. 1 iL
1*
* ' -*•■■;.. •• ' ■ ■..■. ■!."■ '.
i i " ■ ■ "^ • , ■ ■**■*.
die ▼or^drnebene Zahl yon Namen — Sanppe nimmt fQnf fQr jeden Agon an — gezogen,
die Erlosten gerufen, vereidigt, ihren Spruch vernommen und das Endurtheil verkflndigt.
Dem gegenflber bezeichne ich sogleich den Hanptpunkt, in welchem ich abweiche.
Ich gedenke zu beweisen, dass schon vor jedem Agon eine grOssere Zahl von Rich-
tenden aus den Umen gezogen und gerufen wurden; dass diese nach der Vereidigung
auf einem besonderen Platze allen sichtbar der AuflFlihrung mit Ohr und Auge folgten und
ihr Urtheil aufschrieben ; die Auslosung einer kleineren Zahl entscheidender Stimmen
aus ihnen und das Weitere nehme ich gleich Sauppe an. Diese Satze hat im Wesent-
lichen schon Helbig^) gegen Sauppe zu erweisen. versucht; aber neben verschiedenen
zutreffenden Bemerkungen, namentlich iiber Plutarchs Erz&hlung von dem Wettkampf
des Aischylos und Sophokles, litt seine Beweisftihrung besonders an dem Mangel, dass er
von Plutarch ausgieng und weil er die von Sauppe so trefflich behandelte Lysiasstelle
damit nicht zu reimen wusste, dieses werthvollste aller Zengnisse durch eine wenig
gltlckiiche Interpretation zu nichte machte. So erkl&rt es sich, dass auch die richtigen
Gedanken Helbigs verloren gegangen, und dass selbst Schoemann^), der einzige, bei
welchem ich Helbigs Aufsatz angefiihrt gefunden, nicht erkennen I&sst, ob er Sauppe
beistimmtoder Helbig, wahrend Stark *), Mommsen 5), Ribbeck^) Bernhardy ^ aus-
schliesslich Sauppe nennen und billigen, Bernhardy freilich nicht ohne einen Zweifel zu
ftnssem, ob nicht die Richter vielmehr vor jeder AuffQhrung erlost seien, wofar er sich
aber sonderbarer Weise nur auf Aischines 3, 232 beruft.
Der Bequemlichkeit halber stelle ich die s^mmtlichen Zeugnisse voran.
I. Pherekratcs bei Meineke /r com. gr. II. 293.
Torc ^k xptxatj
toiff vovl xpfvouot X£fU>
!*■}) 'Tnopxerv, {i>]8' ddfxtoc
xp(veiv u. s. w.
U. AristophaBes Wolken 1114 Chor:
Tooc xpixdf 8' S xspoavouoiv, f,v xi T(5v8e t^v ;(op^v
tt>;peXtt>o' ^x Tttiv §ixa(tt)v. PouXojieod' i^jieTf cpprfoat.
TcptuTa [ih YGtp, f^v veav Po6Xy;o&' Iv fipa tooj dYpooc,
5oo(iev rpcoToioiv pjxtv u. s. w.
2) Zur Eenntniss des griechischen Btihnenwesens. I. Die Richter. Zeitschrift fur das Gymnasialwesen
1862, S. 97 ff.
8) Griechische Alterthiimer II, 495.
4) Za K. F. Hermanns Lehrbncb der griech. Antiquitaten. II* 59, 24.
5) Heortologie, S 397.
6) Rheinisches Museum. 1869, S. 134.
7) Grundriss der Griechischen Litteratur. II' 2, S. 143.
•i ..
. :■■■ ■w.
?^^ --• •■ ^- ■ •'"■■ ,■ ^ "-.. •■' ■ •:' . ■■" >X-> V ■^■.•■■^ -^-
• •' ■'.'■'.' *..-"'•" •' . ■" ■ t1?''' ■»
''?i^.>iBj'' .I^^.'' iili'*'*
,* m'
ni, Dessclben V6gel 446 Chor:i^i4 *: >ii»^i!<^ ■; .^ vf
/^.. .'^''fli^Wl^--^^''^^^ ■ -wtl Totc deoTat; icaotv. IIEI. I<rcat taoTafC. ;. " ;. - ":*
■- .^i^^' y^'^''y:;'U' :!• XO. e? 8^ xapapo(r^v, h\ xptTiQ vtxav jxdvov^). : . *
^J i'^)^ • IV. Ebenda 1101 Chor: ^ v v •
.'S vVrx ••:;■• -- : .•:• xotf xptTaic e^Treiv ti ^ooX^jxeofta r^» vbcijc Tzipi
&' d^^^ V xp(va>otv "^iAa;, icaotv auTorc dtuooftev u. s. w.
1109 etTo rp"i? TouTototv 5oicsp iv feporj obrf^osTe.
T(if fdp 6jid>v ohdaz Ipd^pofiev Tcpi? deTdv u. s. w.
1114 ^^v 8e ji-}] xpfvr^Te u. s. w.
V. Desselben Ekklesiazusen 1141 Magd:
xal Twv SeaTwv eTTt» euvouc zMX/d'^^^»
yjnX Ttov xptTtov 61 jiT^ Ti» iTlpwoe pX^TCcl,
!to> [J16&' f^(iu)V TcdvTa Yop T:opl;oji£v.
VI. Ebenda 1152 Chor:
. . . h 8b(i) 6^ xaTo^afvsif. ^70)
67cooo{iat fx^o; Tt {leXXoSetTcvtxdv.
o(itxpiv 8' Gicodlo&at toFj xptTaTot pouXojxot-
Tot; oof^ot; [xiv, T&v oo^fcuv {X6{xv7][x£votc xp{v6tv l{x£*
ToTf Y^^^t S^i^Slu);, 5td t6v "(IXtov xpfvsiv l{xi*
05(e56v dTcovTOf oov xeXeutu SyjXoo')] xpfveiv d{xe.
{XTjSI t6v xXf^pov 76vlo&ai {XTjO^ ^{XtV OtTtOV,
^Tt upoefXr^;^'* dXX' dicovTa TauTO xp"^ {xe{xvr^{xlvo'jj
{x^ 'Tnopxerv, dXXd xp(v6tv touc x^po^s op&tos def.
{xr^Sl ToTc xaxoic STafpotj tov Tp^rov 7cpofetx£vat,
oi {x^vov {xvif^{xir]v l/ooot tjov TeXeoToftov dsf.
VII. PlttM Staat IX, 580 B Sokrates zu Glaukon: "Iftt 8r, {xot, lcpTjv IycI), vDv
fjSij (ooicep 6 8id rdv-tov xptrJ;? dTO'fa(veTOt, xot ou oStcd, t(c TcptoToc xoxd ttjv o)jv 8(5;ov
eu8at{xov(a xol T(f SeuTepoc, xol touj dXXouc i;^? Tcevre ov-oc xprve, ^ootXtxtJv, Tt(xoxpaTtx<5v,
8Xt*)fapxtxdv. 87j{xoxpaTtx<>v. Tupavvtx^v. 'AXXd faSto. f'^r^. :^ xp(atf xo&oTcep ^^P e^rr^Xdov,
1^0)78 SoTcep xopouc xp(vto u. s. w., worauf Sokrates noch fragt, ob sie einen Herold
miethen wollten, oder selbst das Resultat verkundigen.
8) W&hrend Sanppe S 3 dies als eaphemistischen Aasdrack far .dorchfallen' nahn, sah Helbig eine .naive
UnTersch&mtheit' in den Worten, kraft deren der Chor selbst im UebertretnDgsfalle doch den Sieg beanspmche,
aber grossmftthig mit einer Stimme Majoritat sich begniigen wolle. Gewiss ist diese Erklamng, die, wie Helbig zeigt,
aacb in den Scholien steht, nicht nnr genauer, in Bezng anf vtxav, sondem anch witziger.
■*:-:• V^
■^T^ 'fi'.:^\ Z-i-A.
.y^:
■'Vt-
6
/r Vni. In den Gesetzen Platons ist schon das ganze vierte Kapitel dei zweiten
Bachs S. 657 fQr die Theaterfrage von Interesse, doch beschr&nke ich mich daraaf, die
Haaptstelle herzasetzen S. 659 A, wo die Fordemng, dass die Richter masischer Agoneq^
Einsicht und Tapferkeit besitzen sollten, folgendermassen begrQndet wird: ouxs y^P ^apdr^
dsdxpou ZsX x(5v "^Q dXYj^ xptT^^v xpfvstv (lavOoJvov-a xa\ ^xTcXyjTC^fievov uTzb dop^poo ttov
iroXXttiv xal "rijc auxoD ®) dTratSeuofa;, o5x' au "^ffp^toaxovxa 8i' dvavSptav xai 8eiX(av ix xauToo
oxdfioxof ouTOp xouj dsou; iTrexoXloaxo ji^XXtov xpCvetv, ix. xo6xoo c[^o3(5(jisvov diro^faCveodat
padO\uo<: tJjv xpfoiv o6 fdp (la&rjT?]? dXXd §t6doxaXo?. <5f 78 xi Sfccatov. deaxwv fidXXov 6
xpir)]? xaOfCsi xai ivavxia)o<5(JLevoc xot; rJjv :^8ov^v jx^ TCpocTQx^vxo)? {AifjSI dpi^di; dTcoStSouot fteaxaTf.
IX. Lysias 4, 3. Zura Beweise, dass Sprecher, der Beklagte (B), mit dem Klager
(A) nach einem friiheren Zerwurfniss sich wieder versOhnt habe, und weder von der
einen noch von der andern Seite zur fraglichen Zeit noch feindliche Gesinnung bestan-
den habe: lpouX<5(xrjV 8' dv (x-Jj dTzoXar/B.h aoxov xptrJjv Atovoofoiv Tv' 6|xrv ^avep^c Iy^^^xo l(xol
8tT^XXa7(xlvo?, xpfva? t)]v I(x"}jv ^uX^v vtxdv vuv 8' K-^^a^e (xlv xaOxa e?c xi •fpaii\La'z&iQVy
dizikar/B os. xal 6x1 dXr^xyfi xauxa M-^uy, 4>tXrvoc xa^ AtoxX-^c foaotv. dXX' oux lox' aoxoFc
(xapxupf^oat (x-Jj 8io(xoaa(xlvot; Tiepi xf^c aixfa? fjf l"]f(« «peuYco, eTrei oa^o)? Ipcox' dv. fixt i^(xerc
f^(xev auxov 0? xptTJjv i(xpaX<$vx£? xat •^(xaiv eTvexa h.abi^ozo.
X. Isokrates 17, 33: nui^(56topov ^dp xdv oxr^vfxTjv xaXo6(xevov, 3» 6tc^p naoCtovo;
d-avxa xal Xi^^ei xai Tipdxxst. xi; oux oTosv u(xd)v Trlpuotv d^^of^avxa xdf 68pfa? xa( xou? xpixdf
l^eXdvxa xoos oTci x^? pooXf^c etj^Xr^Ssvxa?; xa{xot Sbxts (xtxpwv eTvexev xai Tispt xoo ou)(xaxof
xiv6ove6u)v, xa6xac uTCavo^Yeiv ixfSX^xr^oev, a? oeo7j(xao(x£vat (xlv f^oav uizb xuiv Tcpoxdvemv. xaxe-
otppafto^xlvat 8* tizb xuiv ^(oprjttiv, icpoXdxxovxo 8* 6716 xdiv xa(xtuiv. Ixetvxo 8'ev dxpo-dXsi. so sei
nicht zu verwundem, wenn man um grOsseren Vortheils wilien Geringeres gewagt habe.
XI. Demosthenes in der Rede gegen Meidias beschuldigt diesen, die Richter
fftr die Auffuhrung, an welcher Demosthenes als Choreg sich betheiligte — es war der
dYwv dvSpuiv aoXr^xdiv, wie ihn der Redner selbst nennt 156 — bestochen zu haben so § 3,
sodann 17, wo er nach ErwJihnung andrer GewaltthMigkeiten fortfUhrt xal 068' Ivxaod'
foxTj T^? u^3p£u);. dXXd xooouxov auxu) Txspf^v. (Soxs xov £oxecpavu)(tivov dpjjrovxa 8tc'^&etpe' xoof
YopYjioo? ouvfjev ItcIjxs ^y ^owv, d-£tXuiv. ojxvuouot Tcap£oxr^x(i)C xo?; xptxarc, xd irapaoxT^vta
cppdxxu)v. Tcpocr^Xu)v, lottoT/j; u)v xd 8r^(x^ota. xaxd xa\ TzpdYjxaxa d(x6&Y]xd (xoi rapl/u)v ^tExeXeoe.
Etwas weiter hin dann 7rpo6ta'^i)sfpa? xo(vuv xou? xptxd? xu) d^uivt xtov dvSpuiv. 660 xaoxa
9) Es ist ohne Zweifel auTou nicht airou za schreiben. Die aratostxJia inuss wegen des folgenden out
ai) 7t7^va»axovTa Eigenschaft des Richtenden scin: es entsprechen sich ja anch nnverkennbar chiastisch gestellt die
beiden Wirknngen u.avi)dvovxa xal lx-X7j-to|i2vov und die beiden Ursachen Oopupou xat dratSstJtJia;, deren eine
ansser, die andere innerhalb des Richters liegt.
10) Stfinde das von Blass Die Att Beredts. III, 1, 100 nnd Rhein. Mnsenm 1878, 493 anfgest^IIte Qemiiz,
schon fest, so mtlsste man nat&rlich oyvfi^' stt' iu» schreiben. Denn mit der Unfertigkeit der Midiana steht es docb
anders, als mancher, z. B. anch Blass, aunimmt.
S' /,
-»'■■
"•a
'. ■■■>■■
.v^ 1 ,
■'/ . ■,
• 7 — —^^j^^-,; : ■'.-.■" ■•.■'^ ,•:;_,;; '. ;:"*s;X:-. -,.-^. '.
' ,iu" ■• . . " 'vi ' ♦■ I ■'- '. ' '. ■' ' ;■
» :." • ' > ■.:■■."*■ "•'■'■." : , ' ■■
, .' ■ l. *"• ' '-'"T ' - ' „ ■ ■ ' ■•^^
(boicspEl xs^flOwata I9* &;a9i xor; iauxcj) vsvea'ASU|A^votc lirldiQxev* I{io0 (aIv u^pcas t^ a&fto,
TiQ[ ^uX-g 8^ /^oxouaiQ xiv d^wva ahMotatoj tow ji"}) vtx^oat xaxionrj. Vgl. 65, wo Demosthe-
oes sagt, von keinem andern wisse man, dass er solches gethan o^xe xaXoupi^vtov xd>v
.. Vf xptxtov irapsaxr^x^x' 00^ ^xav 6{xv6u>atv ^;opxoGvxa ^*). Vgl. Demosth. 39, 10 u. Ann!l. 26 tf.
\ 1^^, - y^^^^ XII. AisehlBes 3, 232 xai xouj [xlv xpixcic xouc ix AiovuaruDv, Idv [i^ Stxafto; xooc
^/v xoxXfooc j^opoo; y.pfvu)at, CT^jAiouxe. , .. ...
XIII. Aiddkiiles 4, 20, nachdem erzahlt ist, wie Alkibiades ais Cboreg fur einen
Knabenohor seinen Rivalen Taureas, weil derselbe ;^vo; war, mit Schiagen hinausgetrieben
xioA^'^M, deax«5v aufi^tXovetxoovxtov exe(vu> xal {xtao6vx(ov xoDxov, tuaxe xoiv jroptov xov jxlv ^Trat-
vo6vxu)v, xoO 8'ixpoaaaa&ai oOx l&eXdvxu)v, ouSlv ^rXerov lirpa^sv d)Xoi xuiv xptxuiv 01 |i.lv 90^06-
|ievot. oC tk 5^aptC^{ievot vixav Ixptvav auxov Trepi eXaxxovoc Troioojjisvot xov Spxov ^ xouxov.
.. XIV. Plntarcli ^^) im Leben Kimons 8, nachdem er erzahlt, wie Kimon auch
^^ijurch Heimfuhruug der Gebeine des Theseus beim Volke sehr beiicbt geworden ware,
fUirt also fort l&evio 8'e?j fAVTr^{i.T^v auxoD xal xuiv xpa-jftpouiv xptatv dvojxaaxf^v ■^zyoiu^^T^'^'
7cp<6xYjv "ydp ot8aaxaX(av xou iiotpoxXeooj Ixt v£ou xa&lvxof, 'A^ei^pCwv 6 dcpy u)v '^tXovetxiaj ouaTjf
xai Tcapaxot;eu)? xwv deaxuiv, xptxdj |x^v oux iyXr^ptoos, xoD dYtovo?. (Oj 6e Ki}xu)v jxexa xwv
auaxpatYjYcov rpoeXdtbv eic xb Oeaxpov lirotT^aaxo xtp dew xd; v«vo{xta|x£vaf aTrovoa?. oux d^-^xev
aoxouj dTCeX&eTv, dXX' fipxtoaa; r^vdYxaae xa&faai xal xpTvat olza ovxac dTzb «poX^c eva ixdamjc.
6 \tht ouv di(wy xa\ 8id x6 xuiv xptxuiv d;(u)}xa xig QptXoxtjx(a ^^) uTrepipaXe. vixf^aavxo? 81 xou
So^oxXlou? u. s. w.
XV. AeliaB Bunte Gesch. 2, 13 erzahlt von dem Eindruck, welchen des Aristophanes
Wolken machten: Sy.ouaiia l8o;sv fj8taxov aTos ai Ne^^dXat. xai sxp^xouv x^v Troir^rJjv to; ou icoxe
dtXXoxe, xai l^itov vtxdv. y.al Trpoc^xaxxov xoic xpt-aTf dvtodev 'Apiaxo'^dvT^v dllXd |x")j dX)vOv Ypd'^etv.
XVI. DioH €hry§08tomos 52, schildert, wie er drei Tragoedien gleichen Inhalts,
Philoktet, von Aiscliylos, Sophokles, Euripides gelesen, und gleichsam einem Wettkampf
dieser drei grossen Tragiker zugeschaut: ouxouv syop^^YOuv ejxaurtp Tcdvu Xafxrptoj xal
icpoj^x^tv STrstptojxYjv tt)v~sp 8txaaT)jc xtuv Trptoxtov xpaYtxuiv )ropiov. ttX^Jjv <$}x(Jaav ^s oux 5v
^8uvd{XYjv dro^^T^vaa&at ou8lv, ou ^s evsxsv ouosk dv ^xxf^&rj xtbv dv8pu)v ixsivtov.
•'''-' 11) Znr EechtfertijrTuig der Schreibung von TrpoSiaoDeipa; statt des uberlieferten rpo^Siao&etpac, corri-
girt von H. Wolf, und der Beibehaltnng von xa/vOU}x^vtov verweise ich auf das weiter unten Gesagte.
12) Was uber lon als Quelle dieser Erzahlung von Schneidewin im Philologus 8, 734 gesag^ ist, gebil-
ligt von Rfibl Die Quellen Plutarchs im Leben Kimons S. 36, ist nur 'Vennuthung und dfinkt mich nicht echr wahr-
Boheinlich. Ich glaube eher, dass sie aus einem didaskalischen Werke stammt und lieber vielleicht aus Aristoteles
Nixai Atovooiaxat als aus den AiSaoxaXiai (s. Koehler in den Mittheilungen des Deutschen Archaeol. Instituts in
Athen 1878 S. 111) da doch jene, wie auch diese, gewiss nicht blos chronologische Tabellen waren. Vgl. Aristoteles
«d. acad. reg. Bor. V 8. 1572 fr. 581 (?), 584, 586, 587. Gegen Sauppe bezweifelt die Glaubwurdigkeit der Er-
sfihlong Droysen im Hermes 1875, 7. Dariiben unten am Schluss.
13) Ich habe den Dativ gesetzt statt -tjv <piXoxt|xiav. Der Accusativ wtirde mir zulassiger erscheinen, wenn
UTtep^PoXe vorausgienge. Ausserdem habe ich ?va kxd^sxrfi mit Helbig geechrieben fiir jxia? exaiTCOV.
B
^^^kXVU. Liciai im Harmonides 2, ^ ^dp oSv xal iv to?c dY<09tv oC |ib ic^ol dtenal
aaai xpor^aaC roTe xai aupfooi. xpfvoooi Si iTrcd ^ it^vTS ^ 5(J0i 8";^.
vw. .'t^xvin. PoUmx 3, 145, ^di ToTc ixiv (iioooaorc) xpiTal xrfdr^vTau Totc H '(a»X7jTaic)
l^eoTaoi ppapeoTaC. - ---^'-^- ■■-'• «'' •• - -^V •..;^ri .I^ximhS;^^;;^^^;^^ - .^.
XIX. Zeaobins Cent. III. 64, Iv nivTe xptTtuv -yofivaoi xsttaf rapotfuwStc oTov Iv
iXXoTpfa i;ooa{a lor^v. e^pr^Tai 5^ f^ -jrapoijx^a T:ap(5aov izi-^nB xpiTal tou; x(0{itxo6c Ixptvov, (Sc'
cpTjotv 'Eir(/ap{io;. ouYxeiTat ouv ■icapd zb 'Ofnrjpixdv Oeulv h fo^vaot xePcai, iretS^ ot xptTal
Iv ToTc f^^oto^^ sTj^ov fi vDv e?c 7pafi(xaTsra ^pcf^eTat ^^). Wesentlich dasselbe, mehr oder
weniger abgekiirzt, bei Suidas, Hesychius, in den Scholien zu Aristophanes VOgeln 446;
bei Hesychios noch der Satz: it^vie xpiTaf* toooutoi tooc xtofitxo^c Stpivov oO |jl6vov *Adi^vT)otv
dXXd xal iv lixeX(a. eine Angabe, die gewiss noch mehr Glauben verdiente, wenn sie am
Schlusse lautete ou (i6vov Iv i!ixeX(a- dXXci xal 'AiHjvr^oi. Vielleicht ist aber nur durch
Unverstand aus dieser Fassung jene geworden. Denn offenbar ist das Epicharmische
Versfragment der Ausgangspunkt nnd Eem dieser Notiz; so dass, wenn es nicht gftlte
die Zeugnisse ftir athenischen Brauch zusammenzustellen , dies Zeugniss h&tte an der
Spitze stehen massen.
Von diesen Zeugnissen gehn I bis VI, XV and XIX auf den Agon der Komoeden,
XIV und XVI auf den der Tragoeden, XII auf den Knaben-, XI auf den Mftnnerchor, (bei
IX isfs nicht zu sehn), indem sie sich je auf eine bestimmte AuflRihrung beziehen. Das
nCthigt durchaus nicht, fflr die verschiedenen Agonen ein verschiedenes Verfahren anzu-
nehmen. Vielmehr sprechen VII, VIII, X, XVII, XVIH fUr gleiche Behandlung, und dflrfle
auch in XH schwerlich nur der lyrische Agon gemeint sein, da kein Grund abzusehn,
warum die darin enthaltene Bestimmung, die ubrigens filr unsere Frage ohne Belang,
nicht ftir alle gegolten haben sollte.
Aus Lysias IX, wo es heisst, dass Beklagter ,sass' und sein Urtheil schrieb, aber
nicht erlost wurde, ergiebt sich, dass die zuletzt entscheidenden Richter aus einer grOsseren
Zahl solcher erlost wurden, welche die eigentliche Hauptarbeit des Richters, die Findung
des Urtheils, wahrend der Auffiihrung besorgt hatten. Dass nun die ,Prufenden', so will
ich diese zum Unterschied von den ,Entscheidenden' nennen, wahrend der AuflRihrung nicht
incognito waren, wie Sauppe meint, geht schon aus den Worten derselben Lysiasstelle
xal l|xou eTvexa IxadlCeio hervor, wenn sie, wie Sauppe selbst gewiss richtig annimmt,
besagen, dass A thatsftchlich ,8assS so wie er thatsSLchlich als Richter in die Urne ein-
14) lch kann diese Lesart nicht fQr richtig halten, da der Gedanke, der in den Worten liegen mfinte, tn
wenig einfach gedacht und zn schief aosgedrQckt wftre. lch Termnthe ItoiStj ol xptxal iv toic ^ovaoiv tl)(0)f efc fl
vuv Ixi 7pa{A{iaTe?a fpacpeTat, ,da sie die Schreibtafeln, in die jetzt noch eingeschrieben wird. anf dem Schoosse hatten*.
Dannf fBhrt wohl aneh IvifpafeTai bei Soidas.
! \
m-
■ 't''w
> 'r- ■
5a
V. ■
geworfen war, und dass nur das ungewiss war, wessen Interessen zu ?ertreten er sass,
weil er nicht durch das Los zu den Entscheidenden berufen worden war ^^). '"^*^.^ .1 «^.i
y.t^. ,/ Nun ist aber xa^dCsadat einer der vielen stehenden Ausdrftcke, welche dem Theater-
gericht mit den gewfihnlichen Gerichten gemein sind, wie dYwv und ^YtuviCeodai vom Streit
und den streitenden Parteien, 6i?rf7stv dort vom Vorsitzenden gebraucht, welcher dic Ver-
'^%s}-'' handlung erOflfnet, eigentlich die Parteien hereinfuhrt, hier von dem Dichter, der den Chor
in die Orchestra d. h. vor die Zuschauer und Richter einfiihrt, aber bei Platb etcaYcoYeuf **)
der von ihm geforderte Praeses musischer Richter, wie femer dem cntsprechend eJci^vai,
e?;dpX8cr&«i von den Parteien im Gericht, von Chor oder Schauspielem im Theater. Die
Namen der Richter selbst freilich sind im officiellen Gebrauch geschieden, dort 6txa(Tca(,
hier xpixaC aber xp(oi? und xpfvsiv ist gemeinschaftlich geblieben ; beiden Gerichten gemein
ist feraer die Losung, die Vereidigung und anderes, wovon spater zu sprechen. Wenn
nun gerade so, wie es von den Heliasten heisst oSj f^ TrdXij xa&^Cet. 01 xa&i^fievot oder haM-
Cexo 6 Stat-r^-n^j, so Lysias IX von den Theaterrichtern sagt IxaOICexo, Plato VIII xad(Cet
6 xpti^», Plutarch XIV vjvaTxaae xa&taat. Poliux XVIII xpt-al xoti^TjvTat, wo iiberali, wie
wir sehen werden, das Sitzen wahrend der Auffulimng, der ja Reden und Gegenreden
der Parteien im Gericht entsprechen, gemeint ist, nicht bei der Stimmabgabe, so ist das
jSitzen' officiell, und durfen wir uns die ,Prufenden' nicht unterschiedslos unter die
Zuschauer gemischt denken. Wir mflssen schon hier einen besonderen, fur die Prufiing
geeigneten, vielleicht anch der Controle wegen, allen Zuschauern sichtbaren Platz fttr sie
fordern, wie das schon Helbig S. 101 aus anderm nicht ganz so triftigem Gmnde that.
Die namentlich bei Aristophanes so haufigen Mahnungen des Chors an seine Richter,
auch diese denen wirklicher Gerichtsreden sehr ahnlich. hatte auch Sauppe als an die
gegenwartigen ,Prufenden' gerichtet, verstanden *'). Gewiss aber erscheinen namentlich
15) Allerdings erklart Francken im Philologos 1864, 350 tjjawv sivexa nach dem bekannten Gebranch Ton
stvexa ,ef quantum qtddem per me', worin liegen wflrde, dass KlSger (A) eben factisch nicht gesessen hitte. Dass aber
diese Erkl&mng falsch ist, geht erstens darans hervor, dass A doch schrieb; zweit^ns daraus, dass bei Franckens Er-
klamng der Nachdruck falschlich anf ixa&eCeto fallen wurde, als handelte es sich damm, wer verschnldet, dass A
nicht ,8ass*. In Wirklichkeit aber will B beweisen einmal, dass er keine Feindschaft gegen A gehabt, das thnt er
mit OTi Tjjiei? f^jiev auxov ot xpiTTjv itipaXoviec, zweitens, was noch wichtiger nnd in jenem noch nicht enthalten,
dass cr auch bei A keine Feindachaft gegen aich — denn B war der Chorege, fur den A als Richter stimmen soUte,
8. unten Anm. 43 — vorausgesetzt, das liegt in Sti t^^cuv ervsxa IxadeCexo. So erganzen sich die beiden S&tze, wah-
rend noch Franckens Erklarung der zweite besten Falls nur eine mattere Wiederholung des ersteren ware.
16) Gess. 6, 765 A, {xavo; S^ xal repl |xov(p6iav ei; . . . . e{;a7u>Ye(k te elvai xai xotc a|i.iXX(0(ievotc
tijv Staxpiotv txavcuc a7:oot5o(S? nnd weiter nnten B von demselben e^ toik xptTot? aroSiSou? .... ttjv xpiisiv.
17) Wir sehen aus ihnen, dass xpiTT}? wie xptveiv sowohl in weiterer Bedeutung von dem Prftfenden nnd dem
Prttfen gebraucht wird, als auch in engerer vom Entscheidenden und Entscheiden, fur letzteres nicht etwa bloa xpivai,
das vielmehr auch vom PrQfen gesagt sein kann, z. B. XIV. Die xpivoovre? werden nirgends angeredet. Es scheint,
dass Helbig S 101 dies irrthOmlich aus Pherekrates I nahm.
2
>'A.
•V;'
10
i*:
direkte Anreden II n. IV natQrlicher, venn sie sich an die auf hestimmtem Platze sicht-
baren Richter wenden, ganz besonders diejenige am Schluss der Ekklesiaznsen V, wo der
Dichter Zuschauer und Richter, die ja nach Sauppe nicht zu unterscheiden w&ren,
gesondert mitzukommen einlftdt. Desgleiehen ist das Andrftngen der Znschaner gegen ^y^i^ , .
die Richter bei Aelian XV, und die an diese gestellte Forderung, dem Aristophenes den^ f
Sieg zuzuerkennen, erstunterjener Voraussetzung recht verstftndlich. Und *®) in dem Augen- - s>
blick, wo die Richter ihre Schreibtafeln herauszogen, da wftre es mit dem Incognito
ja doch zu Ende gewesen. ^'
Eben diese Schreibtafeln scheincn mir aber ein weiterer Beweis fUr die of&cielle
und offene Ausflbung des ,Prufens' zu sein. Jener Lysianische Richter, welcher zur Ent-
scheidung nicht gezogen wurde, ,sass' ja nicht blos, sondem .schrieb' auch das 6' 8stva
vtxa in die Schreibtafel. Donn das Schreiben ist auch nach Aelian XV, wo die Richter
den Aristophanes als Sieger ,schreiben* sollen, officielle Form, ebenso nach den Lexiko-
graphen XIX, welche auch die YpafifiatsTa nennen, wie Lysias xt yp«F^H^*"£^ov. wo der
Artikel mit nichten eine friihere Erwfthnung der Schreibtafel, und da diese in der jetzt
vorliegenden Rede sich nicht findet, den Ausfall dieser Erwfthnung anzunehmen gebietet ^^).
Denn wohl nahm auch Sauppe schon, welcher fruher diese Rede ftir eine Deuterologie
gehalten hatte, den Verlust des ganzen ersten Theils der Rede an, aber dadurch ist die
Auseinandersetzuiig tiber das Dionysiengericht augenscheinlich nicht bertihrt. Vielniehr
bezeichnet dcr Artikel das 7pa[jL|ia-£rov als bekanntes und ordnungsraftssiges Richter-
instrument, welches, wie ich vermuthe, vom Staate geliefert wurde. Der allgemeine
Gebrauch der Schreibtafeln bei dieser Gelegenheit, wie ihn jene Zeugnisso lehren, wflrde,
ohne dass er gesetzlich vorgeschrieben gewesen ware, sich scbwer erklftren. Das Ge-
dftchtniss der Richter konnte solcher Stutze am allerwenigsten bedtirfen, da, wie nach
18) Ich bekenne eine Zeit lang geschwankt zu haben, ob nicht avtofkv besser mit irpo^Tarrov zvl verbinden
sei, in welchem Falle hier der dentlichste Hinweis auf einen bestimmten Sitz der Bichter in einw der ontersten
Reihen gegeben ware. Aber, obwohl dtvaiOsv gtatt rptoTOv mir auch jetzt noch etwaa auffallig ist, halte ich doch die
gewdhnliche Erklarung namentlich darum fQr besser, weil die Richter doch nicht blos den einen Sieger schrieben,
sondem auch die Reihenfolge der andem Concurrenten, s. Platon VII.
19) So meinte Francken im Philologus 1S64, 350. Die in desselben Verfasscrs commentationes Lygiacae
Tom Jahre 1865, welche mir nicht zug&nglich sind, enthaltene, von Blass: Die Attische Beredsamkeit I, 591, 3 nicht
gebilligte ErklSmng wird kaum verschieden sein von der an ersterwahnter Stelle vorgetragenen: nunc quidem haec se fac-
tunun in pugillarihus scripsit, welche namentlich nach Sauppes Erorterung keiner Widerlegung bedarf. Aber auch
was Helbig a. 0. ersonnen, nm die Stelle mit seinem aus Plutarch gewonnenen Resultat in Einklang zu bringen,
dass das Schreiben des A beim Proagon stattfand, dass B dies nicht als Beweis ffir die behauptete VersShnung anfOhre,
sondera vielmehr um A bloszusteUen damit, dass er sein Urtheil schon vor der AufiFQhrung geschrieben habe, das hat
in den Worten des Lysias keinerlei Anhalt; ihm steht namentlieh das ^xotOeCs^^o im Wege. Helbigs Heranziehung
des Proagon wfirde sich ja mit den Vermuthungen Hillers iiber den Proagon im Hermes 1873, 402 flf. wohl vertragen;
aber ^dass die designierten Richter hierbei (bei dem Proagon) assistiertcn', was doch nur von officieller Thatigkeit
verstanden werden konnte, auch wegen ixaO^Csxo bei Lysias, widerstreitet den Zeugnissen wie der Natur der Sache.
11 ■ -'Wv^,^''
Demosthenes XI, and Plutarch XIV, anzunebmeD, ilber jeden Agon besonders geurtheilt,
oiid dieses Urtheil auch sofort yerkflndigt wurde, nicht etwa die s&mtiichen Urtheile am
Schluss s&mtlicher Aufftihrungen ^). Ueber drei Goncurrenten aber, und eine hdhere Zahi,
kann es bei zehn Ghoregen ja nicht ge^ebcn haben, selbst wenn jeder drei Tragoedien
HDd ein Satyrspiel ins Feld fUhrte, das einmal gebildete Urtheil vorm Vergessen zu
schtltzen, konnte es der Schreibtafel nicht bedurfen, um so weniger, wenn dies Endurtheii
doch erst am Schluss der sHmtlichen Auffiilirungeu einer Gattung und nur wenige Zeit
Tor der Abstimmung gefasst wurde. Und dass es nicht eher gefasst wurde, geht nicht
nnr aus der Natur der Sache hervor, sondem auch aus dem Schlusschor dcr Ekklesia-
znsen VI, wo der Dichter mahnt, ihm den Sieg zu geben, und dabei stark an das Ge-
d&chtniss der Richter appelliert. Sein Stuck kam n&mlich, wie wir ebendort erfahren,
von den concnrricrenden zuerst zur Aufiiihrung, und nur wenn die Richter ihr Urtheil
erst nach AuffUhrung des drttten Stuckes fassten, war die Mahnung am Platze, sich nicht
des letzten Stiickes blos zu erinnem.
;. Also nicht nm das Urtheil vorm Vergcssen zu schutzen, konnte die schriftliche
Aufzeichnung dienen. wohl aber vor nachtrHglicher F&lschung. Bis zum Schluss jedes
Agon, wahrend der Auffiihmng, mochte das Publikum selbst die Richter vor Einflfiste-
mngen, Bestechungsversuchen hUten ; sp&ter diirfte das schwieriger gewesen sein. Waren
aber dte Urtheile in officieDe, eigens dazn eingerichtete Tafeln eingetragen, so war eine
nachtr&gliche Aendemng leicht zu constatieren. Freilich darf man nicht etwa meinen,
die Tafeln w&ren das Mittel zu geheimer Abstimmung gewesen; denn bei Lysias wird
vorausgesetzt, dass wenn A gezogen w&re, sein Urtheil auch allbekannt geworden sein
wiirde, und dass jeder Richter sein Urtheil selbst aussprach, zeigt Plato VII ou Sei . . .
kx. to6tou (toCi oTOnaTOv) c{/6uo6{i£vov dc7ro^afv£0(^ai (tab6[uoi tJjv zpfoiv. Das Anssprechen
mochte ein Vorlesen sein, und man wird kaum zweifeln, dass dabei die Tafel iiberreicht
wurde, weil ihr Gebrauch eben sonst keinen Sinn hatte. Jedenfalls gilt bei Lysias das
Eingeschriebene als das fertige, unab&nderliche Urtheil.
Hatte nun aber die Schreibtafel diese Bedeutuug, und war die eigentliche richter-
liche Thatigkeit somit vor der letzten Losung beendet, so folgt mit Nothwendigkeit, dass
auch die Vereidigung nicht mit Sauppe nach dera Losen anzusetzen ist, sondem vor
20) Daf&r Bpricht nicht nar die Analogie andrer Agonen, sondem bei den nosrigen die &bliche Verkflndignng
Atovuouttv xSiv (is^o^Xcuv (oder xaiv iv astEi) Tpa^ipoosv xtp d-]fa>vt. Denn wenn jetzt anch nicht nnr dnrch das G«Mti
in Demosthenes Midiana 10 sondem anch darch die von Eoebler (s. Anm. 12) besprochenen didaskalischen Inschriftea
(Foncarts Aofsatz in der Revue de philologU et de lUt et «ThUt. anc. 1877, 168, Tgl. Blass im Jahresbericht 1877 I,
283 ist mir nicht raganglich) f&r das vierte Jahrhnndert wenigstens die Tragoedien an den Schlnss der Anff&hnuigen
gestellt sind, so kSnnte doch eine GesammtTerk&ndignng nicht "zpv^i^hvav xt^ d'(5iv\ heissen. Das ist nnr die eine,
fireilich gefeiertste Verh&ndignng, vor den meisten Zengen. Platon YII ist kanm beweisend.
# 2*
?■ V ... , ■•"■ ' ' ^>;l' ■i'- .i-^N!.- ■ .< • ' ' ' ■.■■
.^v<.
diesenr^^ftel stattgefanden faatte, wie es Helbig wollte: der Eid darf sich nieht zwischen
das Schreiben des Urtheils und das Verkflndigen des Geschriebenen schieben. Und wenii
irgendwoj musste hier sich die Aehnlichkeit des gewOhnlichen Schwurgerichts mit dem
Theatergericht geltend raachen. Wurden wie die Heliasten, so die Chorrichter eidlich
zu gerechtem Spruch verpflichtet, so mussten auch diese wie jene sich verpflichten, Allei^
dazu NOthige in Obacht zu nehmen, vor Allem genau zuzuhOren, und zwar bei allen
certierenden CJhdren. Nicht allein das outs ydptzoi sTvexa ouie l/^pa», wie es im Heliasten*»?
eid heisst ^*), wtirde auch ftir die Chorrichter passen, sondern namentlich das d/.podao\Lai
6(to(u>;. etwa twv dY«)vtCojxlvu)v -ctvtuiv. Aus der Schwurformel in der zweiten Inhalts*
angabe zu Demosthenes Rede gegen Meidias kann, auch wenn man sie ftlr echt h<,
das Gegentheil nicht gefolgert werden ^^). Es gicbt aber auch direkte Beweise ftlr die
Vereidigung vor dcr AuffUhrung, u- r.-r., ,. ,
Einen solehen finde ich schon in der bei jenen Anreden des Aristophanes und
Pherekrates ausgesprochenen Mahnung (x-)j iTOopzsTv fnjS' d8b«u>c xp{vsiv. welche doch am
nattirlichsten ebenso verstanden wird wie die fast gleichlautend in attischen Processreden
so h&ufig ausgesprochene.
. Einen zweiten, sicheren Beweis liefert Demosthenes' Darstellung von Meidias' Ungebtihr-
lichkeiten. Demosthenes giebt seinem Feinde schuld die Richter bestochen zu haben 21, 5.
17. 18. 65 IX. Die drastische Darstellung jener zweiten Inhaltsangabe muss ich bei Seite
lassen, weil ich sie nicht fQr authentisch halten kann ^^) ; doch finde ich auch durch sie
nicht begrtindet was Sauppe S. 11 ausspricht: ,man kann sich aber den Vorgang kaum
denkcn, wenn man nicht annimmt, dass die Aufflihrung selbst vortiber war'. Ftir jene
reservatio mentalis -X^v Ar^[i.oa&6voo; namlich, welche Meidias den schwOrenden Richtern
zugefltistert haben soll, ist es ganz gleich, ob der Eid vor, oder nach der Auffiflhrung
geschworeu wurde. Allerdings fahrt dann jene apokryphe Erzahlung so fort, xal xeXeuTwv
8?f ToiauTTjv -f^Xi^e {laviav. dass ein Wortwechsel, endlich die Brutalit&t des Meidias sich
naturgemass zn entwickeln scheint. Aber Demosthenes selbst stellt die Sache anders dar:
21) S. M. Frankel der Attische Heliasteneid im Hermes 1878, 452. VgL Andokides XIIIj tcuv xpttoiv
oi }iiv ^oPoujievoi, o? S^ /apiCojxsvrji vixav Ixpivav auTov. Bei den Versen des Dipbilos (Athen. 6, 264, e = Meineke
4, 885) vov 81 xai xaxe^ia tic uTroSsSoxe tob? oxXoo;, 6k xpioei<; 0'7;fioiV vooooai, xal t?) rp^j X^^P'^ "^^^ konnte
man zweifeln, welches Gerichtes Entscheidnngen gemeint seien, ob des gewohnlichen oder .des Chorgerichts.
22; S. h\\ B. xal Stj xal u>; 6 Ayjjxoo&evr^; \i-\t\ oxi Sfivuovnov t(uv xpixwv xtp xaXoij qoavti 8oovai
XTjv vtxTjv, votttov aotouc 6 MeiSia^ eXe^e ,nXYjv ATjjxooDevoo?'.
23) S. die vorige Anmerknng. Da weder diese Inhaltsangabe noch die Scholien sonst irgendwo mehr zn
wissen rerrathen, als was ans der jetzt uns vorliegenden Bede entnonuuen ist, so kann auch dies, wie die meisten
ortheilen, nur aus § 65 gemacht sein, mit Anwendung desselben drastischen Erkl&mngsmittels direkter Bede, wie es in den
SchoUen (in der Ausgabe von Meier) so haufig begegnet z. B. zu 2 oux dTOioO^j, das. xatexeipotovTjoev, i6 voxttop
iXOcuv, 70 ei toivov ti? ujituv, 76 tt ouv ifiot, 80 ooou tijv tpir^papxiav, 84 uTrtujiooroi, daselbst i.TWTfix* iSetto jtoo,
daselbst ereita e?c ttjV u, s. w. • • •, . v.;. .'^:
..■'■■i-i: .■■"m.-^:- ■ ;■ t • i^. . — :•- -;. . ;>,.-*■...-• .^' '
dic kOrperliche Beleidigung, welche trir nach seinen Worten nach der AuflRihrung zu
. denken baben, scheidet er ddfc^li* einen beinerkenswcrthen Einschnitt von dem frflher
• 7 Vorgefallenen, sowohl § 18 als auch 64 f. Uebrigens, wenn auch nach Sauppe die
, Kicbter bei der Vereidignng ihr Urtheil bereits eingeschrieben hatten, so war cin Be-
stechungsversuch des Meidias in diesem Zeitpunkt verspatet.
4*^ j*} j)Qg]j ^iy mtlssen uns den Verlauf jener Sache, wie ihn der grosse Redner darstellt,
etwas genauer ansehn. Dass er denselben in geschichtlicher Abfolge erzahlt, ist nicht
niir dem Brauche der eiiarratio geraftss, sondern geht theils aus den einleitenden Worten
12 po6Xo}iai 8' Exaa-ov d;: dp/"^; tov "K^Trov&a e7U0£(;a» zal Trspi twv 7:Xy;y(ov eirstv, theils
aus der Darstellung selbst unzweideutig hervor. Ueberdics kehren dieselben Dinge § 59
und 60 ff. in derselben Ordnung wieder, ausscr dass, der Abwechselung halber, die drei
Gruppen ^*), in welchen Demosthenes Meidias' Unthaten vorfuhrt, an zweiter Stelle I, III,
II geordnet sind, ohne dass dadurch der geringste Zweifel entstehen kOnnte.
In der dritten jener vier Gruppen nun ist die Bestechung oder der Bestechungs-
versuch gegen den Archon, die Aufhetzung der Choregen, wofur an § 59, 61 und 66
zu erinnern. ferner sein Schreien und Drohen in einer Folge genannt, die durchaus nattir-
lich ist, und der .jedenfalls keine Abweichung von der tliatsachlichen nachgewiesen
werden kann. Darauf wird das SchwOren der Riehter erwahnt, wahrend Meidias in
ungehOriger Weise dabeistand und, wenn er nicht wirklich Bestechungsversuche machte,
sich jedenfalls solchem Vorwurfe aussetzte, danach dann das Verrammeln der Paraskenia.
Einerlei nun, ob wir unter diesen mit Didymos Ausgange des Raums zur Seite der Biihne
verstehn, oder gewiss besser mit Theophrast ^») den Seitenraum selbst mit seinen Aus-
gangen, einerlei ferner, ob das V^rrammeln derselben dem Chore des Demosthenes beim
24) Eigentlich finden sich an der ersten Stelle vier Gmppen dentlich geschieden, nnd dabei sind noch
gewisse Dinge § 16 ganz bei Seite gelassen als weniger wirksam. Die erste Gmppe 16 *ri)V ^ap ia&^a — 06 70^
Tj6ovT^&7] mnfasst die Zerstorung des Festapparats; die zweite 17 o6x dTrej(p7j3s Ss auTqii xouxo — tjxr^vrz 3v
iica&opsv die Storung der Chorfibung; die dritte 17 xal ouo' ^vTai3&' eoTT^ tt^? uppea>? — 5ieT£>.eoev die Storung
der AnfF&hrung; die vierte 18 irpoSiacidsipa? Totvuv — tou jatj vixr^oai xaT^UTTj die Beleidignng selbst An der
anderen Stelle dagegen sind die zweite und dritte dieser Gruppen zu einer zusanunengefasst, und nur das Gravierendste
daraus herrorgehoben. Die Berechtigung jener Zusanunenfassung erhellt am besten aus § 69, wo abermals drei Grappen,
in der richtigen Ordnung, kuiz uud trefTend also bezeichnet sind uiciTe {nj^5s t<ov tspcbv i{iaTuuv |ir^S^ tou )ropo5
(injSi ToO otoptaTO? Toj ^^sips TsXeuTGv aTrooj^ia&ai fioo.
25) Bei Harpokration, Photius und Suidas. Vgl. A. Mullers Jahresbericht uber Scenische AlterthQmer im
Philologus 35, 320 ff. Docfa glaube ich nicht, dass man sich durch die Scholien zu den 'Worten des Demosthenes
bestimmen lassen darf^ an einen Umweg des Ctaors uber die Strasse zu denken. Denn wenn derselbe von da dnrch den ge-
wdlinliehen Eingang in die Orchestra gelangte, so konnte den Zuschauem kaum etwas aufiallig sein, da die Veiz5gerung
nicht gross war. Anders war es, wenn der Chor durch Versperrong der aus dem Seitenfifigel in den betreffenden Ein-
gai^ der Orchestra mOBdenden Thfir genothigt wurde, Qber die Bfihne zu schreiten und in die Orchestra hinabzusteigeni.
Denn daaa die icapaaxr^via nach diesen beiden Seiten sich offiien mussten, ist selbstverstandlich und wird von M&I-
ler 8. 821, 16 selbst anerkannt
14
Einzag in die Orchestra oder beim Abzng Schwierigkeiten oder Gelftchter bereiten sollte,
jedenfalls haben wir hier die AafRlhmng nach der Vereidigong.
*,r .':, Dasselbe bezengen die gleich daranf folgenden Worte T^po^iatp^fpa; to(vuv xo^
xptxdc im d^olivt x(uv dvdptov 8uo xauxa n. 8. w., wo ich nicht begreife, wie Saappe mit ^
dem Hinweis aaf die Worte 12 5? xd xsXsuxatov rpocsvlxstvl (toi das Qberlieferte izpocdtor
<f de(pa; zn rechtfertigen glaaben konnte. Darch icp6c wird die Handiang als eine zn
anderen abschliessend hinzakommende bezeichnet, so richtig dort Trpocevdxstve. wie 7:po;upp(Cst
32, irpoc^Sst 35, itporctjiav 44, rpojavatpoOat 54, TrpofaTCsaxspT^dr^v 67, 7:po;8io]xat 103 a. 8. w.
In nnserem Satze aber ist das wiederaufgenommene dtatpderpat eben nicht das Hinznkom-
mende, sondem dasjenige, za dem ein anderes hinzakommt, and aach im Vorhergehenden
bildet das mit 8tacp&etpai aufgenommene 6(ivuouat 7;apEaxT/.«u; nicht den Abschlnss. Wieder-
aafgenommen aber wird grade nicht das letzte der vorgenannten Momente, sondern das
Bestechen der Richter, weil dies neben der persdnlichen Beleidigung immer als Hauptursache
des nicht erlangten Preises dargestellt wird: nachdem Meidias die Niederlage des Demos-
thenes schon Vorbereitet hatte darch Bestechang der Richter, sicherte er sie durch die
Injurie. Kein Zweifel also, dass mit Wolf Trpoota^i^efpac zn lesen ist. An eine Lflcke
mit Helbig zu denken liegt vollends kein Gmnd vor.
Das Schwdren der Richter erw&hnt Demosthenes noch einmal § 65 zusammen mit
dem andera Hauptmoment aus der dritten Gmppe ouxe xaXoup-lvtov xqTv xptxwv 7capsax7]x^xa
oud' ^xav d(iv6o>atv l^opxouvxa. Ftlr die Eidesleistung vor der Auiilihmng ist aas dieser
Stelle nur insofem etwas zn entnehmen, als bei Sauppes Annahme unmittelbarer Aafein-
anderfolge der Eidesleistung und der Beleidigung die Auseinanderreissang dieser Umst&nde
in 64 und 65 wenig passend wHre. Ich muss aber jcne Stelle deshalb bertihren, weil in
ihr Herwerden in der Mmmosyne Soca series I, 308 fUr xoXoujilvojv vielmehr xXr^pou{jivo>v
gcschrieben wissen will. Wenn aber damit die Eidesleistung nach der Losnng ^®) und
der Auflftlhmng gegeben wttrde, so wflrde eben Demosthenes' eigene frflhere Darstellang
diese Conjectnr unmOglich machen, welche f&r sich nur das eine auffUhren kOnnte, dass
sonst nirgends vom Rufen der Richter die Rede sei ^^"). Es versteht sich ja aber von
selbst, dass nachdem der Archon einen Namen aus der Ume genommen hatte, er den
Tr&ger rief oder durch den Herold mfen liess; und wenn auch nach meiner Aaf&ssang
dieselben zweimal gemfen wurden, erst zur Eidesleistung, sp&ter nach der Aafitibmng zar
26) Ich werde allerdings weiter imten eine doppelte Losiuig nachzaweisen Tennchen, eine Tor, die andre
nach der Vereidignng; ohne dass ich daranB f!ir oder wider Herwerdens Conjektnr folgem wilL ■ ^s .'■)■
26 a) Do«h gcheint mir Demosthenes 39, 10 Ton Theaterrichtem zn handeln, wo der Spreeher anaser andoii
miBriichen Folgen Tdlliger Namensgleichheit zweier Btlrger anch folgende hinstellt 7^pe eC 5i xptXTjc xoXoTco
MavtiBcoc Mavrioo Bopixio?, tt iv Trototfiev, i) paStXoifiav Se* «{icpw; Tq> if«p forai df|Xov, icotepov o^ x^xXijxsv
^ ifti; Der Hinweis anf AmmonioB 8. 41 oder Aristophanes' Platos 278 mit den Scbolien, wo Qberall Stxaon^c gesagt
ist, kann nnr beweisen, dass anch diese Formalitit b«i den xptxat d. h. den Chorrichtem, dieselbe war wie bei fitxoatau
.'■'r^'
I
' i,_^_., v-JMSi-T.*;:»*:}?;
15
Abgabe des Urtheils, so ist docb hier dnrch den Zusammcnhang der friihere Moment
binlftnglich bezeichnet. Und da keinenMs, § 65 sowenig wie 62 nnd 64, in der knrze<(
Recapitnlation ein nenes in der Erzithlung 17 ff. nicht enthaltenes Moment vorgebracht
werden kann, so mnss xaXoojiivwv xtov xptxcuv TCapeonrjxd-o derselbe Vorwurf sein, dcr dort
mit T^v iott^avtojiivov dTp^^ovra Stl^dstpe aosgedrQckt ist. Und in der That, wie anders
konnte Meidias den Archon zu bestechcn versuchen, als indem er ihn bewog, wenn etwa
aus der Ume Namen von Demosthcnes Freunden hervorgiengen, statt deren andere, etwa
von Meidias' Freanden zn nennen; nnd warum anders konnte Demosthenes dem Meidias
vorwerfen, dass er beim Aufrufen der Richter dabei gestanden, als weil er in diesem
Sinne dabei auf den Archon einzuwirken hatte versuchen wollen ? Kaum aber wird man nun
hierans einen Einwurf gegen die behauptete gesehichtlichc Abfolge in Demosthenes' Er-
z&hlnng entnehmen, indem man etwa sagt: die Aufhetzung der Chorcgen kOnne dann nicht
zwischen der Bestechung des rufenden Archon und der Vereidigung der Richter gestanden
haben, weil wir jene Vorgftnge nicht genau genug kennen, um so etwas behaupten zu konnen.
• ' Also bei Demosthenes finden wir die Berufung und Vereidigung der Richter vor
der AufiRlhmng; und dasselbe geht, wenn ich nicht irre, aus dem Zeugniss des Platon VIII
hervor, das zugleich einen neuen Zug zu unserem Bilde liefert.
Indem Platon sagt, wie der wahre Richter musischer Wettkampfe es nicht machen
solle, hat er vor Augen, was, wie die Komiker und Aelian XV zeigen, in Athen nur
zu haufig geschah. ,Der Richter sitzt' za&fCet. sagt Platon, mehr als otoctoxoXo? der Zu-
schauer denn als ihr fxadTjnr^^ das zeigt an sich, ohne dass wir uns auf L} sias IX, Plutarch
XIV und Pollux XVIII bemfen, dass der Richter wahrend der Aiifiiihrang sitzt. Der
wahre Richter, sagt namlich Platon, mflsse sich in seinem Urtheil nicht durch die lauten
Bei- oder Missfallensausserungen der Menge bestimmen lassen. Hier scheint mir nicht
zweifelhaft, dass dasjenige, wodurch der schlechte Richter sich bestimmen lassen wurde,
geschieht, wahrend der Richter noch sitzt ^^), dass xpfvetv hier die oben constatierte weitere
Bedeutung des Prflfens, das im Ypicpstv seinen Abschluss findet, hat, und dass deutlich
mit {x^tov xp(vetv die voraufgehende Zeit der Eidesleistung, mit d-o^fafveodai r})v xp(atv
die folgende der Stimmabgabe bezeichnet ist. Jeden Zweifel aber beseitigen die Worte
27) Wie in VoIksTeraammlang ond Gericht, so &a88erten die Horer ancb im Theater Beifall wie Missfallen
anf der Stelle, sowohl bei Einzelnem, was sie lebhaft berahrte, als auch am Schlnss iiber das Ganze. Dass die Menge
damit anf die noch sitzenden tmd eben schreibenden Richter einwirken woUte, was Plato aosschliessen will, zeigt
Aelian XV. Ihn best&tigt namentlich Aristophanes, der die Znschaner nicht minder als die Richter ermahnt, und
gradezu aufFordert, auf die Richter einzuwirken ^uairouSaCsiv rspl rrfi vixtj? Frieden 768. Vgl. 732 ff., Wolken 328,
Wespen 1010 £ Ekklea. 630 ff., 1140. Dasselbe ist das au(i'ftXoveixst^ bei Andokides XUL Anch Demostbenes' Be-
hauptung 21, 18 'OQ (puXi^ 8^ xparouo-Q xov d^cuva kann nur auf dem Urtbeil der Menge beruhen. Sobald dagegen
die Bichter bemfen nnd rereidigt wnrden, nnd namentlich wahrend der Stinmiabgabe m&ssen wir Stille voraussetzen,
etwa einzelne Btife abgerechnet, bis nach 'Verkhndigong des Besultats Termnthlich noch einmal die Stimmnng sich ausserte.
— - w
(6 xpitJ;? xaOfCei) Ivavttwo^jxevoc xoTs t9;v -^Sov^jv [x^ rpocr^x^viu)? fir^S^ opOdiJ iiroSifiooat
Oeotar; ,um entgegenzutreten den Zuschauern^ wenn (nicht weil) diese niebt geziemend
ttiid .richtig ihr Vergnngen (ihren Beifall) aussern' '^).
Hj,[' : Ehe aber der Richter sich setzt zu richten (jlIXX<ov xjifveiv, hat er, wie Platon sagt,
die GOtter angerufen ^eooc iitexaX^aaTo. Das kann nur bei der Eidesleistung geschehen
sein, bei der auch die Heliasten die Gotter anrufen, ihnen gerechtcn Spruch zum Segen,
ungerechten zum Fluch werden zu lassen 2«). Welche Gfitter die Chorrichter angerufen,
sagt Plato leider nicht: schwerlich wird Dionysos unter ihnen gefehlt haben. ' >'' . .1
Ob nungleich Opfer oder Spende bei dieser Eidesleistung nicht bezeugt ist, dflrfen
wir eine solche, die bei keiner officiellen Eidesleistung gefehlt haben dflrfte ^), hier um so
eher voraussetzen, als es sich hier um ein Gericht im Heiligthum des Dionysos iv Aiov6aoo
handelt, tiber Agonen, welche einen Bestandtheil des Dionysosfestes ausmachen; auch die
andern Betheiligten theils durch Bekranzung sich in den Dienst der Gottheit gestellt,
wie ausser dem Archon die Chore und Choregen, ja die ganze Menge, theils durch
Spenden und Opfer, wie die Dichter, die Chdre, die Strategen, ja das ganze Volk
durch die von der Pompe geleiteten Opfer, dem Gotte gehuldigt haben ^*). Nimmt
28) Platon S. 658, E sagt SeTv ttjv ^ouoixtjv t^5ov:jJ xpiveo&au
29y S. FrSnkel a. O. 8. 480.
30) S. Las/aui!i Studien des class. Alterth. S. 185 ff.
31)^ Die Bekranznng des Archon hezengt Demosthenes 21, 17; (freilich ist jder Eranz ja das Symbol jedes
Amtes) des Btehws nnd der Chore daselbst 51. Im Interesse des Redners liegt es, den Eranz als gottesdienstlichen
Schmnck der Chorenten und Choregen geltend zu machen: in den eingelegten Orakeln aber, die, wenn anch vielleicht
andre als die von Demosthenes selber aa.sgewahlten, nnd wenn anch augenscheinlich TerstOmmelt nnd in Unordnimg
gerathen, doch sicher echt sind, ist das orscp av7j<popetv nicht blos Sache der Chort&nzer, sondem des ganzen Vi^es,
welches eigentlich sich vertreten und fiir sich tanzen lasst. Die Bekranznng der Znschauer bezeugt anch Philochoros
bei Athenaeus 11, 464 <•, wenigstens fiir fruhere Zeiten, 'AdTjvaioi toi; Awvootaxotc d^oioi t^ jiiv irpa)TOv r^ptatTj-
x6xe? xol 'TOtriuxoTsj l^aoiCov irl TTiv {)ia.v xai e(Trs'f avtofievoi e&ecopouv. Daselbst erfahren wir, daas man den
Choren beim Einzug nnd Auszng zu trinken einscbenkte xat xoi; yppci^ eioioiJaiv ^ve/sov irivstv, xai 6nj7awiOjji-
vot; ox' ecsiropeuovTO hiyew irdXtv. Bedenkt man, dass Bild und Altar des Gottes in der Orchestra stand (s. nament-
lich Benndorf: Beitrage zur Kenntniss des Attischen Theaters in der Zeitschrift fQr Oesterr. Gymnas. 1875 S 3a.l3)
nnd bedenkt man femer den allgemeinen Brauch der Spende, TOiztlglich vorm Beginn eines Eampfes, wie ihn kfinlich
besonders Stephani im Conipte-rendu tnr 1873, S. 110 S. und 1874, 121 ff. besprochen, mit etwas zu einseitiger Be-
tonung des Bittopfers, so rersteht es sich Ton selbst, dass der Chor wahrscheinlich beide Male, Toizuglich aber das
erste Mal nicht trank, ohne dem Dionysos, TieUeicht auch der Nike nnd andem GSttera zu spenden. Diese Spenden
nennt der Chor selbst in Aristophanes' Wespen 1046. Beide Acte bei Philochoros liegen ansserhalb der eigentlichen
Auifuhmng, wie Sni*)f«i)ViO(jivoi? zeigt. Dabei wird der Choreg (nach Demosthenes XI und Andokides XHI) sich mit
prasentiert haben, wie anch der Dichter (nach Aristophanes Ach. 12 sica*;' ea 6so7vt tov /opov) nnd darauf denk«
ich, muss bezogen werden, was Platon im Sympos. 194 B Ton Agathon sagt. Denn dass hier nicht mit Jahn de loeo
JPIatonis disputatio Bonn 1866, an den Festzng zu denken, haben [Grosse im Rhein. Mus. 1870, 432 nnd Sommer-
brodt Scaenica S. 268 dargethan, deren eigen^ Erklarungen aber noch weniger zn billigen sind. Die einzige Schwi«-
rigkeit macht das Auftreten Agathons auf der Buhne. Aber es wird auch nicht der Chor, sondem die Schanspieler
erw&hnt, welchen gleich allen andem am Agon betheiligten zu beten znkam. Daher m5chte auch das Gebet der
Dichter bei Aristophanes, fVdsche 885 ff., eine Nachahmong der Wirklichkeit sein. Ygl Anm. 35.
^4-
t .-.
-'^' ''»!■'.■'. ^. '■■■.-..■ ■-•. ''^t.'C
•'iv' ;: '.y .-^ .'. ..^ , .•-• ■•.'^■!?9.- ;** i ' '; ; ^ >■ - •■.' _ ' '-v'''
j, ■■....;'■•_• ■r ■.;•;• ■_ . . ■ ' • v^ • ■
man gewiss mit Kecht an, dass das Opfer vor dem Hnndegericht in Aristophanes' Wespen
860 nicht eine Erfindung des Dichters ist, die weder Witz noch Sinn hfttte, sondcm eine
Nachahmung wirklichen Gerichtsbrauchs ^'^i, so wird man fftr den Beginn jedes Theater-
gerichts den gleichen Schluss ziehen miissen aus desselben Aristophanes' Frdschen ^^). Es
ist ja dort ein Theater im Theater: in der Komoedie wird ein Wettkampf der beiden Tra-
gOdiendichter in der Unterwelt veranstaltet, und Dionysos, der Gott des Schauspiels, dessen
Bild beim wirklichen Agon als Zuschauer auf die Orchestra gestellt wurde, er wird zum
Richter bestimmt^), freilich, wie es nicht anders moglich, ohne die sonstigen Formali-
tftten von Wahl und Losung, nur dass Pluton, der den Agon anstellt 784, (prasidiert nach
Droysen) und schliesslich den Dionysos zum Urtheilen nothigt 1467, etwa die Stelle
des Archon einnimmt. Dionysos aber bereitet sich zu seinem Richtgeschaft, nicht durch
einen Eid zwar, aber durch ein Opfer mit Gebet vor 871: t^t vuv Xi^avtoxiv 8sf5p4 xic
xal ■rcOp 8^X0). Sutoc Sv et>;«)|xai 7cp6 xwv aocp icjjiotxwv. dY«>va xprvat x<5vS£ (loojtxwxaxa wahrend
er den Chor ein Lied an die Musen singen heisst ^% Und die Nachbildung des wirklichen
Tragoedenwettkampfs tritt auch zuletzt deutlich hervor, wo Dionysos von Pluton gedrangt
schliesslich entscheidet 473 Ixptva vtxov A?a/'jXov. wie es bei Lysias heisst xptvac Ti;v
^jx^v cpuX-Jjv vtxav, und aberraals an die officiellen Preisverkiindigungen erinnert es, wenn
zwar nicht Dionysos, aber Aischylos 1518 von Sophokles erklart xoOxov ^G^p §7«) oo:p(a xpfvo)
5e6t6pov elvai, so dass Euripides als xpfxo? bleibt, dessen Bedeutung ja Sauppe festgestellt hat.
Jetzt wird es an der Zeit sein, Plutarchs Erzahlung aus dem Leben Kimons zu
prtlfen. Ausdriicklich ist hier die Vereidigung der zehn in ausserordentlicher Weise zu
Richtem bemfenen Feldherren vor dem Niedersitzen ausgesprochen ; aber ob diese Richter
sieh nach der AuiRihmng zur Entscheidung setzen, wie Sauppe meinte, oder vor
derselben zur Schau und Priifung, wie Helbig behauptete, das ist noch zu entscheiden.
Nach meiner bisherigen Darlegung diirfte die Frage allerdings entschieden sein: es gilt
aber zu zeigen, dass auch Plutarch das Resultat nicht erschiittert, sondera bestatigt. Zu
dem ungewohnlichen Verfahren bewog den Archon des Jahres 468 Apsephion die unge-
w5hnlich lebhafte Parteinahme des einen Theiles der Athener fur den bewahrten Alt-
meister Aischylos, des andera fiir den jungen Sophokles, welcher damals zuerst ura den
Preis rang, der ihm spater so haufig zu Theil werden sollte. Wie zwei Heere, sagt
82) S. Meier and Schoemann Der Attische Process S. 706. Vgl. Boeckh. Staatshansh. I, 296.
83) Anf dieses Opfer wies schon Valesins in der Anseinandersetznng ftber die t^ivxe, xpiTai zn Harpokration
<ed. Dindorf II, pag. LIV) hin.
84) V. 786. d'(5iva iroieiv aixixa [tdka xal xpioiv. Vgl. 805, 1411 ff., 1467. VgL Benndorf a. 0.
(8. Amnerk. 31).
36) Dass Dionjsos nachdem er selbst geopfert, anch die Dichter ihre Grotter anmfen heiast, mag eben&Us
wirklichem XHonysieBbranche nachgedichtet sein, vgl, Amn. Sl ; doch ist es hierbei noch besonders auf die Verspottnng
der neomodischen Grdtter des Enripides abgesehn.
3
1-8 ' .■^"";;: ■';• ■■•^^^ •^^
Platarch, hUien sich die Parteien gegenabergestanden : schon dieser Ausclruck itopoha^ic
scheint auf den bevorstehenden d^w^ nfehr als auf die beendete Aufiftihrung zu weisen.
Und obgleich Sophokles ein junger Mann war, und als Diehter zum ersten Mal aaftrat,
erkl&rt sich doch eine lebhafte Parteinahme fiir ihn schon vor der Aafftlhrung aus ver-
schiedenen Grtinden ^S), Er war schOn, und wer wtisste nicht aus Platons Dialogen vor-
ztiglich, welche allgemeine Bewunderung, welcher Cultus in Athen jugendlicher SchOnheit
zu Theil ward. Eben wegen seiner Schonheit im Verein mit gymnastischer und musischer
Bildung war Sophokles bei der Salaminischen Siegesfeier den Knabenchor mit der Leier
zu ftihren erlesen ^"^. Eine der Tragoedien wenigstens, mit der er damals gegen Aischylos
streiten wollte, nach Lessings Combination der Triptolemos, feierte einen attischen
Lieblingsmy thos , und durch den kurz vorhergegangenen Proagon, der doch eine Art von
Probe war, wenn auch kaum in der von Hiller (s. Anm. 19) angenommenen Weise,
mochte die Erwartung des athenischen Publikums hinlanglich gespannt sein. Ja gewiss
dtirfen wir auch die bald nachher auf allen Gebieten schftrfer heraustretenden Gegens^tze
von Alt - und " Jung - Athen schon damals wirksam denken, wenn auch das Urtheil des
Kimon und seiner Genossen nicht zu Gunsten des alten, sondern des neuen Dichters aus-
fiel. Wie ein versOhnendes Gegenstuck dazu ersclieint es, wenn auf der ktirzlich bekannt
gewordenen didaskalischen Inschrift ^) ein Sieg des Aischylos verzeichnet steht, den ihm
Perikles zwar nicht als Richter, aber als Chorege erringen geholfen, ein Gegensttick um
so mehr, wenn KoehIer's Combination diesen Sieg richtig in das Jahr 467 gesetzt
haben sollte.
Es ist also nichts im Wege, an jenem Tage sclion vor Beginn der AuflRihrung
eine grosse Aufregung im athenischen Theater vorauszusetzen , wie wir solche auch bei
geringerer Veranlassung vor und wahrend der Aufftihrung kennen, und sind die Eigen-
schaften, welche Apsephion bei jener einen Gelegenheit bei den Richtern ftir besonders
nothwendig erachtete, offenbar keine andern, als diejenigen, welche Platon ein ftir alle
Mal verlangt, cpp<$vr,at?, um selber richtig urtheilen zu kOnnen und dvSpefa, um dieses Ur-
theil auch den Forderungen der Menge gegeuuber zu behaupten. Bei wem konnte der
Archon diese Eigenschaften eher voraussetzen als bei den siegreichen Feldherren, wenn
auch diese nicht gerade direkt aus dem Peiraieus ins Theater gekommen waren ^^) und
86) S. Welcker, Die Aeschylische Trilogie Prometheus S. 612, Sch6ll, Leben des Sophokles S. 32
37) Giebt man aach den Synchronismos, welcher die drei grossen Tragiker mit der Schlacht von Salamis
in Verbindung setzt, preis (S. Mendelssohn Quaestt. Eratosthm. c. I in den Acta societ. phUologofi Lips. II), der sich
aber mertwiirdiger Weise in den Quellen gar nicht aasgesprochen findet, so ist doch kein Grund an einer Feier des
Salaminischen Sieges und an Sophokles' Auftreten dabei zu zweifeln. • ■
38; S. U. Koehler a. 0. (Anm. 12) S. 165. Vgl. Leo im Eheinischen Museum 1878 S. 142.
39) Es liegt gar nicht in Plutarchs Worten, dass die Biickkehr des Eimon von Skyroa den Dionysien im-
mittelbar vorhergegangen sei; auch nicht in dem etwas unklaren Satz e^VTO 8' th fivr^jiijv a. s. w., dessen falBche
/
.y:-;:A^x/:^:'i-; •■■ ■/.■.• •; ' ■ ■ ■. ■ ■ •■ ■- ■ ■ - .
7''\2'y' :'■'■' ■'■"' ' '" ■'■^> ■•'',■•••/ ^■■' ■_ . '■ ■■ •
, ... . . : . *-...i- '-■:;■.■-•.'.._..:
v? "■ ^^*-..^^.»- ,.. ■■ ' . • »,■■ • - - , ■ ■■
-■■^:::::,r :-■■•':■ ■ — — 19
bei welcher anderen Richter Urtheil konnte er eher hoflfen, die unterliegende Partei sich
bemhigen za sehen?
-vj.j;,,. Was Plutarch tiber die unterlassene Losung sagt xpiidks [i^v oux ly^pwae xoo
^■yaivof kann ich erst spater besprechen: diese Worte konnen die Frage, ob der Agon
schon vortiber war, oder erst beginnen soilte, jedenfalls nicht entscheiden. Weiter scheint
es nach Plutarch freilich, als seien die Feldherni nur dazu ins Theater gekommen, um die
tlblichen Spenden darzubringen und damach sogleich wieder sich zu entfernen. Was ist
da nun, wenn wir Plutarch beim Wort nehmen, begreiflicher : dass die Feldherren vor dem
Agon kamen, um sogleich wieder zu gehen, oder nach demselben? Ihr Interesse fiir den
Wettkampf der Tragiker scheint in dem einen Fall nicht grosser als in dem andern, nur
dass in dem ersteren die MOglichkeit des Schauens — wenn sich vielleicht Plutarch uber
ihre Absicht irrte, — nicht so vollig ausgeschlossen ware, wie in dem zweiten. Dariiber
kann aber billigerweise kein Zweifel bestehen, dass fiir die a-ovoai die Zeit vor dem Agon
geeigneter ist als nach demselben *% und noch weniger daruber , dass der Archon , was
Helbig mit Recht betonte, auch die ruhmreichsten Feldhenen nicht zu Richtern tiber
Tragoedien eraennen durfte, die sie nicht mit angesehen hatten. AIso kamen die Feldherren
vor dem Agon; und das zeigt auch Plutarchs weitere Erzahlung, indem sie nach der Ver-
eidigung und dem Niedersitzen in aller Kiirze des Agon selbst und des durch das Ansehn
der Richter gesteigerten Wetteifers Erwahnung thut, und darnach erst ebenso kurz den
Ausgang angiebt. AIso auch bei Plutarch ergiebt sich die Berufung und Vereidigung der
Richter vor der AuflRihrung und das officielle Niedersitzen zur Schau und Prtifung ^^).
Um schliesslich zu der Lysiasstelle zuruckzukehren, von der ich ausgieng, so scheint
mir auch dort als bekannt vorausgesetzt zu werden, dass der Klager bei den Dionysien
als Richter sass, obgleich er nicht zur Entscheidung erlost war, und daher sein Urtheil
zu des Beklagten Bedauern nur zwei Mannern, von denen es wohl auch der Sprecher
erfahren, vermuthlich zwei andern ihm zur Seite sitzenden Richtem bekannt geworden war.
Waren alle nicht zur Stimmabgabe erlosten Richter, wie Sauppc meint, unbekannt
Auslegnng bei Lessing von Sauppe widerlegt ist. Wahrscheinlich haben die nachher erwahnten Spenden vorznglich
beigetragen, die xpioic so unmittelbar an die Heimkehr zu schliessen. :Denn bei Scho;ll a. 0 S. 32 und Curtins
Gr. Gesch. 11* 291 sind es Dankopfer, wovon doch wiederum nichts bei Plutarch steht, der vielmehr die orovSd? als
vevo(i.t9(i£vac bezeichnet. Es ware nun wohl denkbar dcr Brauch, dass siegreich heimkehrende Feldherrn Dankes-
spenden brachten: die •wurden dann aber gewiss nicht dem Dionysos gebracht; oder es ware begreiflich, dass, wenn
Feldherm degreich gerade zur Zeit eines Festes heimkehrten, sie nun des ZusammentreflFens halber auch der Gottheit
dieses Festes besonders dankten: das wiirden aber wieder nicht die v£VO[i.iaa£vai sein.
40) VgL Wieseler Philologus 18, 675. Fur Spenden am Schluss konnte fruher die Inschrift bei Ran-
gab6 Antiq. Hellin. II, 675 sprechen, aber statt otav [o?v] 05(01^ als Zeit der Verkundigung erscheint im Corp. i$ucr.
Att., IL 1, 594 jetzt ^tav 7:pfi)X0V ^ivTjtou.
41) Yon den spaterer Ze^t angehorigen Thronen mit iischriftlicher Nennung der Inhaber ist ja nur einer
OTpaxTjifOu. Ob die Feldherm in Kimons Zeit als solche schon officielle Platze hatten, wissen wir nicht
3*
. \' .'^ ;V'-' "T- • ■ . - ■ ■ ■ ■: \
■■■■--[ ;r.'^r' ■'■ \ - , ■
■.■■.■:[■ ■ - ' ■ ■ l .■•-■'■ ••'Jv/ ■''
20
'., •-
geblieben, so hatte, wie mir scheint, der Sprecher sich anders ausdrttcken mfl^n alB
er gethan hat. '«.•♦:.•.♦■ .'t^.iurir-ii
Es .bleiben nnn die oben iibergangenen Worte Plutarchs, welche in Verbindung
mit einigen andern Andeutungen auch uber die Wahl und Berufung der Richter zu einer
von der Sauppeschen abweichenden Ansicht zu filhren scheinen. Scheinen — denn hier
gestatten unsere Quellen kaum ein bestimmteres Urtheil.
Wenn Plutarch sagt: der Archon liabe in Anbetracht der grossen Aufregung nicht
Richter erlost, sondern die zehn Feldherren vereidigt, so kann man das in der That kaum
anders verstehn, als dass, wie Helbig S. 99 sagt, ,der Archon 'diese ausserordentliche
Massregel ergriff zu einer Zeit, in welcher er iiach regelmassigem Verfahren die Richter
hatte auslosen miissen'. Diese Erwagung war es offenbar auch, welche Sauppe bewog
die Constituierung des Feldherrengerichts nach der Auffiihrung anzusetzen, weil er mit
vollem Recht, wie wir sahen, die bei Lysias gegebene Losung nach der Aufftthrung
behauptete, wahrend Helbig umgekchrt Lysias preisgab, wcil er ebenfalls mit vollem
Recht, wie wir sahen, es fiir unmoglich hielt, dass die Feldherm erst nach Auffiihrung
der Tragoedien, iiber welche sie richten sollten, gekommen und zu Richtern ernannt worden
wftren. Welchen naheren Ausweg kann man aus diescm Dilemma suchen als die Annahme
einer doppelten Losung, einer vor, der andern nach der Auffiuhrung, dergestalt dass bei der
ersten Losung eine grossere Zahl von Priifendcn, aus dieser sodann bei der zweiten eine
kleinere Zahl von Entscheidenden gezogen ware. Freilich giebt jeder der beiden Zeugen,
Lysias wie Plutarch nur eine Losung, aber diese beidon zusammenzurechnen sind wir
befugt, weil auch keiner von beiden die andere ausschliesst. Auch hier m5chte man
die doppelte Losung der Heliasten vergleichen.
Sehen wir imn, ob diese Anuahnie einer doppelten Losung weiterhin Schwierig-
keiten verursaeht oder vielmehr beseitigt.
Hatte keinc Losung vor dem Agon stattgefunden, so mtisste man annehmen, dass
in einer Urne grade so viele Namen lagen, als zuerst bei einem Agon Richter sitzen
soliten. Fiir jeden Agon ware folglich eine besondere Urne gewesen, in welche bei jener
Wahl im Rathe die wahlenden Stamme die Namen der fur diesen Agon Gewahlten ein-
geworfen hatten ^^). Dann gestehe ich die Absicht jenes Pythodoros bei Isokrates X nicht
zu verstehn, welcher um eines geringen Zweckes willen, wie der Redner sagt jjitxpuiv
sTvExa die so wohl verschlossenen und verwahrten Urnen geoffnet und die Namen Iieraus-
genommen hatte. Da nur gesagt wird, dass Pythodoros Namen herausgenommen, nicht,
dass er andere wieder hineingeworfen, und da es andrerseits nicht wohl denkbar ist,
42) Dies ist oflfenbar Sauppes Ansicht nach dem was er S. 7 f. sagt, wahrend er S. 13 sich so ausdr&ckt,
als seien fBr einen Agon schliesslich aus mehreren Umen die Richter gezogen.
21
dass er alle Namen herausgenommcn, vielmehr eine Uebertreibung des Redners wahr-
scheinlich ist, so scheiut dies darauf zu fuhreu, dass in deu Urnen mehr Namen lagen
als herausgezogen werden soUten. Ferner wenn Pythodoros die Urneu, nicht blos eine
5finete, so mttsste er, vorausgesetzt dass jeder Agon seine Urne hatte, nicht blos
an einem Agon sondern an allen einen persOnlichen Antheil gehabt haben, was schwer
denkbar ist.
'■ Wohl jenes erste Bedenken, nicht aber dies zweite liesse sich heben, wenn fttr
jeden Agon in eine Urne nicht nur grade so viel Namen eingeworfen waren, als ,Pru-
fende' sein sollten, sondem etwa die doppelte oder dreifache Zahl. So ware ja auch
eine Losung vor dem Agon nicht blos moglich, sondern sogar nothig gewesen.
Aber dann ware auch von vom herein auf eine gleiche Vertretung der Stamme im
Gericht verzichtet.
Losung zu Anfang und dabei doch gleiche Vertretung der Stamme war naturlich
nur dann m6glich, wenn die Zahl der Urnen nicht gleich der Zahl der Agonen, sondera
gleich derjenigen der Stamme war, uud jeder Stamm in seine Urne ftir jeden Agon etwa
doppelt so viel Namen einwarf, als er unter den Priifenden Vertreter haben sollte. Nur
eins konntc so nicht benicksichtigt werden, namlich besondere Qualification der Richter
fiir die verschiedenen Auffuhrungen. Denn wenn man auch bei der Wahl je fiir den
tragischen oder komischen Agon sich solche Manner aussuchte, die auf Tragoedien oder
Komoedien vorzuglich sich verstanden, so konnte doch die Losung die Saclie leicht ver-
kehren. Aber eine solche Specialisierung der Kennerschaft und des Kunsturtheils ist auch
nicht eben wahrscheinlich ; sie wird durch Platons jedenfalls interessante, weuii auch in
einigen Stiicken fiir uns befremdliche Aufstellung in den Gesetzen S. 658 keineswegs
empfohlen. Denn wohl statuiert er dort die Vorliebe gewisser Menschen fur gewisse
Arten der Auffuhrung; aber es sind die ganz kleinen Kinder, die nach seiner Meinung
Jongleurs und Taschenspieler i)aujjLaTa vorziehn wiirden, wahrend etwas grossere der
Komoedie, gebildete Frauen und Junglinge der Tragoedie, gesetzte Manner endlich den
Rhapsoden von Ilias und Odyssee und der Hesiodischen Gedichte den Vorzug geben
wiirden. Fur die Chorrichter kam aber selbstverstandlich nur diese letzte Altersclasse in
Betracht, und derselbe Platon verlangt in derselben Schrift S. 764 F wolil besonderes
Gericht fur Gymnastik und Musik und bei der Musik fiir Einzelvortrag, d. h. virtuose
Leistungen und fur ChOre; bei diesen aber macht er keine weitere Unterscheidung.
Sa also wflrden Plutarch und Isokrates zu ihrem Recht kommen; ob aber auch
Lysias? Aus ihm hatte Sauppe entuommen, dass jeder Stamm im Senat nicht aus sich,
d. h. den eigenen Stammgenossen, sondern aus allen Athenern die Richter en\'ahlt habe,
weil es dort nicht als selbstverstandlich fur die Geschworenen erachtet werde, dass A,
Richter in demselben Agon, in welchem B als Chorege um den Sieg kampfte, eben von
;^-::':---' ■- • ■■ ■- '^' W'-: <••;.•'■ V.*t-v' ■ :i>*.;- ■■■■:;•■;•/' '■ fyy- '^^f^
: <•
■J^'.
22
^iesem erw&hlt sei nnd um diesem den Sieg zu geben^^. Allerdings bei Saeppeis
Annahme einer besondern Ume fUr jeden, also auch fiir den bei Lysias gemeinten Agon,
konnte, wenn man aus dem eigenen Stamm die Eichter w&hlte, kein Zweifel bestehn^ von
wem A zum Richter gewahlt sei und fUr wessen Interessen. Bei dem von mir Toraos-
gesetzten Verfahren dagegen, wenn in der Urne einer jeden Phyle etwa doppelt so viei
Namen lagen als liberhaupt Agonen waren, und man bei der Wahl dem Choregen dct
eigenen Phyle nur etwa fur seinen Agon die Namen zu bestimmen gestattete, so konnte
der Sprecher B sprechen, wie er's thut. Praktisch freilich wftre es auch bei diesem Modiis
gewesen, da man ja nicht wusste, wen das Los traf, sich bei der Wahl aller Namen
nur durch Rucksicht auf dcn Sieg des eigenen Chors leiten zu lassen, also bei vier Agonen
z. B. nicht fur jeden derselben je einen oder zwei Richter, oder wie viel es waren, son-
dem im Grunde nur fur einen Agon vier oder acht Namen von Richtem einzuwerfen.
Aber es ist doch nicht nothwendig, dass man in Athen aberall so dachte. Jedenfalls
stellen sich Sauppes Hypothese nicht geringere Schwierigkeiten entgegen. Denn wenn,
wie er will, filr jeden Agon nur diejenigen Phylen Richter wahlten, welche fQr ihn die
Chore stellten, also eben die Parteien selbst richteten, wie hatte da wohl ein andres Re-
sultat herauskommen sollen, als bei der Abstimmung der Feldherm nach der Schlacht bei
Salamis bei Herodot 8, 123, oder der Kunstler iiber ihre Amazonenstatuen in Ephesos
bei Plinius Naturgesch. 34, 53, dass namlich jeder sich den ersten Preis zusprach? Da
ware es jedenfalls viel rationeller gewesen, wie Boeckh*'*) es sich dachte, dass grade die
nicht certierenden Stamme die Richter stellten. Dem aber steht, wie Sauppe bemerkt,
der Fall bei Lysias entgegen, wo Richter und Choreg desselben Stammes sind. Ebenda
sehen wir ja aber auch, wie es das einzig naturliche war, dass jeder Stamm aus seiner
eigenen Mitte die Richter wahlte. Es bedurfte also gar nicht der Controle, deren Un-
ausfuhrbarkeit bei verdeckter Wahl Sauppe gegen die Wahl je aus dem eigenen Stamm
einwandte.
Das Wichtigste aber und, mag man uber die Zahl der Urnen so oder so den-
ken, jedenfalls Festzuhaltende sclieint mir die Betheiligung aller Stamme an jedem Gericht
43) S. oben S. 9, J5. Dass B bei demselben Agon als Choreg concurrierte, schloss Sanppe mit Becht ans
■fjjjiErc fjjiev und r^{J.a)v efvexa, denn den Beweis fiir die Versohnung von A und B enthalten die Worte nur, wenn
der Plural hier ftr den Singular steht. Das ist grade in dieser Hede nicht selten. Hatte aher B absichtlich rwei-
deutig gesprochen, so wSre bei Tj[xer; jedenfalls nicht mit Scheibe Lect. Lysiacae Jahns Jahrb. Suppl. I, 301 an
Philinos und Diokles, sondem an den Stamra zu denken. Ffir die Choregie von B spricht aber tielleicht am
unzweideutigsten r})v ^[itjv cpuXr^v, denn da A und B einer Phyle angehoren, kann B ,seine' Phyle nicht deijenigen
von A, sondem nur derjenigen seiner Concurrenten entg^enstellen.
44) Corpus inscription. I, 352. Es scheiut nicht, dass Boeckh seine Ansicht sp&ter modificiert hat. YgL
Schultze de chori graeconm tragici habitu externo 1S56, 12 f, der sich auf mundliche Mittheilung Boeckhs beruft und
Boeckhs Encyclopaedie und Methodologie der philol. Wissensch. herausg. von Bratuseheck 1877, S. 519. : lil
5~r'
.te:.:::-^v^ :::■:■: -■■.^■•■.■.;^-^:y;:-- ■■:-:•
— 28
Uebersll "wo wir von lebhafter Parteinahme bei einer Auffuhrung lesen, ist es das ganze Volk^
iTeiches hier oder dort Partei nimmt, und wenn nun Aristophanes bald die Zuschauer bald
die Richter malmt, jenen wie diesen Vorwiirfe wegen einer Niederlage macht, so kann
inan die jedesmaligen Richter kaum anders als einen Ausschuss, als Vertreter aller St&mrae
ansehn. Anders wurde jede Auffiihrung nicht mehr Sache des ganzen Volkes, sondem
nar einzelner St&mme sein. Endlich kann ich trotz Lessing, G. Hermann und Sauppe
nicht umhin, in Plutarc hsErzahlung eine Bestatigung hierfiir zu finden. Indem Piutarch,
wo er die Emennung Kimons und seiner Mitfeldherrn zu Richtern uber die tragischen
ChOre erz&hlt, zusetzt hixa Jviaf dizb cpuX-^j Eva kxdarr^^, kaun er damit schlechterdings
nur einen Umstand hervorheben wollen, welcher grade diese Manner zu dem Geschfift
empfahl. Was sie in erster Linie empfahl, war natfirlich ihr Ansehn als siegveiche Feld-
herm, das liegt in dem ganzen Zusammenhang bei Plutarch. Was schliesst sich nun
daran io zweiter Linie passend an? Empfahl es diese Manner mohr, dass sie im Uebrigen,
was Zahl und StammesangehOrigkeit *^) betraf, dieselben Bcdingiingen erfullten, welche
sonst bei der Richterwahl galten, oder etwa, dass sie auch in dieser Beziehung abwichen?
. Vor und auch nach Lessing wieder verstand man jenes ^^). Lessing, Hermann
und Sauppe dagegen liessen sich durch die Trdvis xpiiaf der Lexikographen XIX, bestim-
men, anch in der Zahl ein Abgehn vom Herkommen zu finden. Lessing^^ meinte,
statt der bisher tlblichen funf hatte Apsephion damals die zehn Feldherra erwahlt, und
w&re diese Zahl seitdem bei dem tragischen Agon ublich geblieben.- Auch Lessing hob
schon hervor, was nach ihm Hermann und Sauppe: ,die Feldherrn sind jeder aus einem
besonderen Stamme; durch sie kann gleichsam das ganze Volk den Ausspruch thun*.
Aehnlich brachte Hermann'*^) durch eine weni^ wahrscheinliche Aenderung diA cpuX^c
{u«c IxdaxTjc und eine etwas kiinstliche Erklarung die zehn Vertreter aus jedem Stamme
in Gegensatz zu den gewohnlichen fiinf Vertretern von nur funf Stammen. Sauppe S. 15
sagt: nur die Erwagung, dass die Feldherrn, weil aus jedem Stamme einer sei, die
Gesammtheit des Volkes passend zu vertreten und uber die Leistung einiger Phylen,
die die ChOre gestellt hatten unparteiisch zu richten geeignet waren, liegt in den Worten
■djzb 'foX-^j u. s. w. Von allen dreien finden wir also das zugestanden, dass es passend
war, alle Stamme im Gericht vertreten sein zu lassen. Nach Lessing hatten die Athe-
ner, nachdem sie spat zu dieser Erkenntniss gelangten, freilich nur fur die Tragoedie,
dieselbe nun doch wenigstens festgehalten ; nach Hermann dagegen und Sauppe nicht.
' * . f ' _\ . '■
*['"•* ■ 45^ Denn wenn anch die attischen Strategen nur, wie Droysen im Hermes 18T4 wili 5 fQr alle St&mme
nnd in der Regel anch ans allen Stammen gewahlt wurden, so liegt nichts im Wege, anznnehmen, das» Im JahA
469/8 wirUicb ^0 zehn Feldherm den zehn Stammen angehorten.
46) So namentlich Scholl, Leben des Sophokles S. 33.
!->;.■ ••;, 47) Leben des Sophokles J. ' .. >:
48) De quinqiie iudicibus poetarum Opusc. Vll, 93. * .■''■:'• ^
-;•••» .5
>.\
' . ' ** '' • . • •■■■^'^'^■■. ■ ■■'-■■.'■.'.'-^■''■■v }•.
Ich sehe nnn nicht ein, wamm die Athener diese richtige Einsicht nicht von Anfang ati
gehaht haben sollten, und finde Plutarchs Worte damit durchaus in Einklang, indem ieh,
wie schon angedeutet, in jenem Zusatz einen das Ausnahmeverfahren erleichtemden Uoir
stand erblicke. Und wenn Plutarch fortfSiirt 6 fjilv d-)f<**^ ^'^ "^^ '^^'^ xpiTuiv d^(tt>|ia xiq
cptXoTtfifa uTcep^paXsv, so glaube ich das d;fu)[xa nur von dem Ansehn, nicht von der Zahl
verstehn zu dflrfen. Auch ich will die irdvie xpixa{ f&r Atheu gelten lassen, aber diese
funf wfiren, wie auch Sauppe verstand, die ,Entscheidenden'. Wie viel waren dann die
,Prufenden', die gr5ssere Zahl, aus der jene kleinere durchs Los ansgezogen wurde? Es
ist klar, dass die zehn Feldherrn, da sie vor der AuflfUhrung, wie wir sehen, berufen und
vereidigt wurden, nicht den Entscheidenden sondem den Prttfenden zun&chst gleichzustellen
sind. Dass sie nachher alle entschieden, sagt Plutarch ja nicht. An mehr als fiinf ist
offenbar auch die Mahnung des Aristophanes VI gerichtet.
Nehmen wir also an, dass vor jeder Auffiihrang vom Archon aus jeder der zehn
Uraen, so lange es eben zehn Stamme gab, je ein Name gezogen und gerufen worde *^),
der Trager opferte und schwor, sass und schaute und am Schluss schrieb, danach aus dcr
graden Zahl der zehn die ungrade von fiinfen ^) erlost wurde zur Stimmabgabe, so
weicht davon das Verfahren des Apsephion bei jener besondem Gelegenheit — und viel-
leicht sah Lessing recht, dass es ebensosehr auf eine Anerkennnng der Feldherra abge-
sehen war wie auf Sicherstellung der Entscheidung — so. wenig ab, dass der Archon
gewiss in der gleich nach dem Feste abgehaltenen ixxXT^afa Iv Atov6oou keine Anklage erfuhr,
wie er gewiss auch bei der AuflTiihrung schon nicht unterlassen haben wird, seinen Vorschlag
vom versammelten Volk gutheissen zu lassen. Dagegen konnte bei Sauppes Auflfassung
die Abweichung vom gewohnlichen Verfahren, indem statt der zwei oder drei concurrieren-
den Stamme, alle zur Entscheidung berufen waren, zu gross erscheinen, um nicht Droysens
Zweifel ^^) an der Authenticitat der Plutarchischen Erzfthlung zu gestatten.
Wer durchs Los zur kleinen Zahl der ,Entscheidenden' berufen wurde und vorher
sowohl unter den Gew&hlten, in der Urae gelegen, als auch danach unter den Prflfenden
gesessen, also durch alle Stadien oder besser durch alle Collegien hindurchgegangen war,
der konnte von Platon im Staat IX S. 580 B treflfend als 6 8td Trdvxtov xptxi^; bezeichnet
49) Ob eine Dokimasie anzunehmen? Plato schreibt sie ftir den X^9^^ apyntov und e?caif<oTfe6c Tor in den
Gesetzen 765. Dieser, der ans zehn Vorgeschlagenen erlost ist, entspricht aber vielmehr dem Archon als Vorstand der
Dionyrien. Denn anch jener Platonische apx«>v entscheidet nicht, sondem apx^^c*» e^C toik xpitA; dito5i6ob« 6 Xacx^v
'ri)v xpfoiv.
60) Ob man etwa in der Zeit der zwolf nnd dreizebn Stbnme sieben Entscheidende aosloete, die ja Lnkiaii
XYU kennt?
51) An dem Sieg des Sophokles, wie Cartins 6r. Gesch. II* 618 zn glanben seheint, hat Droysen gewiss
nicht zweifelo wollen. Der mnsste ja ans den Acten feststehen.
;iiJ4rl|i-f|,.J# I!. W?if99fl^
w
25
«^i
werdon, eini Ausdruck, den man verscMeden verstanden ^*), und weil man ihn nicht ver- f
stand, natfirlich auch durch Conjektur zu beseitigen gesucht hat. Dass Platon nicht an -
Process- sondem an Chorrichter denkt, geht aus dem gleichfolgenden unzweideutig hervor.
Der Singular ist nicht anders zu verstehn als in jener Stelle der Gesetze II, 659, wo wir, .
wie bei Dion XVI und Lukian XVII, grade auch dasselbe Verbum dTCo^a(vscj{>ai von der
Stimmabgabe haben. Aehnlich wie Sokrates den Glaukon, mochte der Archon den ein-
zelnen Richter (xiv 8tdl t:o(vtu)v xpin^v) fragen: xfc irpaiTo? xaxd t9jv of^v 6(5;av (far euoaifiovfa
etwa oo'f fa) xal t(c SsuTspoc u. s. w. Glaukon antwortet natiirlich in demselben Gleichniss
fortfahrend ^\ wie auch Sokrates noch mit der Frage, ob sie einen Herold zur Verkftn-
dignng miethen wollten oder selber den Sieger ausrufen, im Bilde bleibt.
^^
52) Schleiermacherzur XJebersetznng: ,auf etwas Hergebrachtes wird hier offenbar angespielt; ich habe
aber nii^end einen Anfschlnss darQber gefonden; niir so viel ist dentlich, dass hier yon keiner gerichtlichen Schlich-
tung die Rede ist, sondem von einem kampf- nnd schiedsrichterlichen Verfahren'. In der Didotschen Am^abe ist der
Sache nach richtig Qbersetzt iudex postremo iudicans, ich weiss aber nicht, ob es anders gemeint ist, als wenn C. E. Ch.
Schneider Si^ Tcavxcov yom Ablauf aller Agonen versteht, als ob ein Gericht iiber alle Agonen aller Gattongen
bestanden h&tte.
68) Man konnte meinen, Glaukon vergleiche seine Entscheidung insofem mit derjenigen von Chorrichtem,
als auch jene gewdhnlich die Chore nach der Beihenfolge ihres Auftretens auf ihrer Schreibtafel verzeichnet hStten,
dem ersten den Sieg verleihend. Dagegen spricht aber Aristophanes' Befiirchtung VI und bei Platon der Zusatz
dper^ xal xaxicf u. s. w.
•>2>si-t3?&-fe<2^
Uk
..uf^ft^^^^^Bln^ff/
Ui
,. V -<...
i \ »,\-
> I
•: f I
• . iJlU .'>i
.:(i;
.M^i1
■; ■?j[->':'. n'><;l')ii';
•i •
■ k
'■ ih-,'-
.-1 ?!.
. Sij'
■. li.n.i r-il-vi-^
ir.
'm
y^
i .
•.- y-' ■■
3sit%*
':it';v^.-;v.
■\
t -.
.1.
._ r-J^j..! .' .Le:'.: ^*^*-"
;i?-:.3»?:S